Gestern hat der Bundespräsident die umstrittene Bestellung der 80 neuen Richter für die ebenfalls neuen 11 Verwaltungsgerichte bestätigt. Doch die Kritik an der Bestellung reißt nicht ab. Einige der neuen Richter kommen direkt aus Ministerbüros von SPÖ und ÖVP. Die Vereinigung der bisherigen Verwaltungsrichter befürchtet, dass durch den Anschein der Parteilichkeit vermehrt Urteile angefochten werden können.
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Monika Felder-Zimmermann, Morgenjournal vom 25.7.2013
Die Bestellung der neuen Richter sei jedenfalls nicht unabhängig und transparent erfolgt, sagt Siegfried Königshofer (stv. Vorsitzender der UVS-Vereinigung). Die Gerichte wären eingerichtet worden, um den Rechtsschutz der Bürger gegenüber der Politik zu verbessern. Jetzt entstehe der Eindruck, dass durch die Hintertüre versucht werde, auf diese Gerichte Einfluss zu nehmen, so die Richter der unabhängigen Verwaltungssenate, die ab kommendem Jahr von den Verwaltungsgerichten abgelöst werden.
Der Vorwurf der Befangenheit könnte auch dazu führen, dass Urteile aufgehoben werden müssen, sagt auch Christa Hanschitz (Vorsitzende der UVS-Vereinigung), wenn der Partei recht gegeben wird, müsse das Verfahren noch einmal durchgeführt werden. Das führe zu Mehrbelastung der neuen Verwaltungsgerichte.
Regierung und Präsident Perl bestreiten „parteipolitische Einflussnahme“ auf das Verwaltungsgericht.
Laut „Presse“-Recherchen könnte bei der Auswahl der neuen Verwaltungsrichter Parteipolitik im Spiel gewesen sein.
Die Grünen wollen der „fachlichen und persönlichen Einigung“ der von der Bundesregierung vorgesehenen Richter nachgehen. Für die Auswahl der Richter durch die Landesregierungen ist eine vergleichbare Initiative nicht bekannt.
Der Ministerrat hat am Montag die noch fehlende zweite Hälfte der Mitglieder des 2014 startenden Bundesverwaltungsgerichts fixiert. Die Namen werden unter Verschluss gehalten, der Verdacht der Packelei liegt nahe.
Mit dem am 11. Juli 2013 kundgemachten BGBl. I Nr. 122/2013 wurde u.a. die Bestimmung des § 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) über die örtliche Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte weitreichend geändert.