Der Ministerrat hat am Montag die noch fehlende zweite Hälfte der Mitglieder des 2014 startenden Bundesverwaltungsgerichts fixiert. Die Namen werden unter Verschluss gehalten, der Verdacht der Packelei liegt nahe.
Siegfried Königshofer, Präsident des Vereins der Verwaltungsrichter (richtig: Vizepräsident der Verwaltungsrichtervereinigung), kritisiert, dass die Auswahlverfahren in Bund und Ländern nicht nach gesetzlichen Vorgaben abliefen und übergangene Bewerber keinen Rechtsschutz hätten. Beides würde einer Empfehlung des Europarats zur Sicherung richterlicher Unabhängigkeit folgen.
Mit dem am 11. Juli 2013 kundgemachten BGBl. I Nr. 122/2013 wurde u.a. die Bestimmung des § 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) über die örtliche Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte weitreichend geändert.
Neue Richter mit politischem Hintergrund lassen die Wogen hochgehen. Ein Personalsenat hat nicht, wie sonst üblich, über die Bestellung entschieden. Gericht und Land verteidigen die Kür: „Keine Polit-Heinis.“
Im neuen Landesverwaltungsgericht wird das Personal des Unabhängigen Verwaltungssenats übernommen.
Das Ö1-Mittagsjournal hat in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung nachgefragt, wo der Anspruch auf Transparenz und Sauberkeit ja besonders hoch sein müsste. Die Chefin der Wiener Grünen war ebenso wenig erreichbar wie der Klubobmann im Gemeinderat, aber es wird versichert, dass alles transparent ablaufe. So seien von den 60 Mitgliedern des Unabhängigen Verwaltungssenates alle bis auf einen als Verwaltungsrichter übernommen worden.