Karl sieht Verwaltungsgericht-Reform als Chance

Justizministerin Karl erwartet sich von der im Vorjahr beschlossenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit einen vielfältigen Zugewinn für Bürger und Unternehmen.

Bild: SN/APA (Hochmuth)
Bild: SN/APA (Hochmuth)

Bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission stellte sie am Donnerstag die Vorteile einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts in den Vordergrund. „Justizstaat: Chance oder Risiko“ lautet das Motto, unter dem die Juristen bis Samstag in Haibach ob der Donau die Auswirkungen der Anfang 2014 in Kraft tretenden Reform diskutieren. Für Karl ist das Urteil bereits gefallen, sie sieht den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit „nur als Chance“.

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Kärnten: Rechtsanwaltskammer fordert eine öffentliche und transparente Ausschreibung von Richterstellen und die Weisungsfreiheit des Präsidenten im Rahmen der Justizverwaltung

Nicht nur Beamte und Vertragsbedienstete des Landes, sondern auch Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Universitätslehrer sollten nach Auffassung von Dr. Gernot Murko, Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, die Möglichkeit erhalten, sich für Richterstellen am Landesverwaltungsgericht Kärnten zu bewerben. „ Im Gegensatz zu Gesetzen oder Gesetzesentwürfen in anderen Bundesländern leistet dieser einen wesentlichen Beitrag …

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Bundesverwaltungsgericht: Jährlich 40.000 Verfahren erwartet

An die 200 Materiengesetze zur Anpassung an die neue Rechtslage noch in parlamentarischer Beratung

Wie das Präsidium des zukünftigen Bundesverwaltungsgerichtshofes mitteilt, geht man nach dem derzeitigen Stand der Erhebungen von jährlich knapp 40.000 Verfahren aus den Bereichen Soziales,Umwelt, Wirtschaft, asyl- und fremdenrechtliche Angelegenheiten, dienst- und disziplinarrechtliche Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten sowie im Bereich des Datenschutzes aus. Insbesondere im Sozial- und Landwirtschaftsbereich sowie in asyl- und fremdenrechtlichen Fragen würden eine hohe Anzahl an Beschwerdeverfahren, im Wirtschafts- oder Umweltbereich umfangreiche Herausforderungen erwartet.

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VfGH weiterhin vor allem mit Asylfällen beschäftigt

Der VfGH hofft auf die Reform der Verwaltungsgerichte, die 2014 in Kraft tritt

Asylangelegenheiten machen weiterhin den Löwenanteil des Arbeitsanfalls beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus. Von 4.643 neu anhängig gewordenen Verfahren betrafen 2.770 (also 60 Prozent) Asylfragen, geht aus dem Tätigkeitsbericht 2012 hervor. Insgesamt hat der VfGH im Vorjahr 4.574 Verfahren – davon 2.601 in Asylsachen – erledigt. Am Jahresende waren 1.462 Fälle offen.

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Hanschitz: Funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht unabhängige Gerichte

Aus Anlass der Gründung der Verwaltungsrichter-Vereinigung nahm die neu gewählte Präsidentin Christa Hanschitz zur Umsetzung der Verfassungsreform Stellung.

VRV-Logo III JPG„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.

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Das war das Maiforum 2013

Maiforum Graz JPGGanz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.

Die hohe Teilnehmerzahl, darunter auch mehrere Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes, zeigte das große Interesse der Verwaltungsrichterinnen und Richter am neuen Verfahrensrecht.

Einen ersten Überblick über die „Die Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte 1. Instanz“ gab die stellvertretende Sektionsleiterin im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, Dr. Anna Sporrer. Ihr Vortrag machte den Teilnehmern die neuen Anforderungen deutlich, die durch den verfahrensrechtlichen Systemwechsel vom behördlichen Berufungsverfahren zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren auf die Richterinnen und Richter zukommen werden.

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UVS-Vereinigung wird Verwaltungsrichter-Vereinigung

Bei ihrer jährlichen Vollversammlung hat die UVS-Vereinigung eine umfangreiche Änderung ihrer Statuten beschlossen. Ziel war es, die Arbeit der Interessenvertretung den geänderten Rahmenbedingungen, welche durch das Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eingetreten sind, anzupassen. Nach den Statuten können künftig alle Richter an den Verwaltungsgerichten erster Instanz Mitglieder werden, unabhängig davon, ob es sich …

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Landesverwaltungsgericht: Personelle Kontinuität sichert Qualität

Dekretverleihung an den Präsidenten und die Richterinnen und Richter des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtes Gestern, Mittwoch, übergaben Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmann Stellvertreter Mag. Franz Steindl dem Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes sowie den Richterinnen und Richtern die Ernennungsdekrete.  „Wir brauchen einen reibungslosen Übergang und höchstmögliche Rechtssicherheit. Durch die personelle Kontinuität ist auch die Qualität der Rechtsprechung gewährleistet. Diese …

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Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof

Vor zahlreichem Fachpublikum, allen voran der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, und der Wiener Magistratsdirektor, Erich Hechtner, fand gestern Im Wiener Rathaus eine Veranstaltung der Wiener Juristischen Gesellschaft zum Thema „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: – Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof“ statt.

Der PräsidWiener Jur gesent der Gesellschaft, Walter Barfuß, zeigte sich in seiner Eröffnung erfreut über das große Interesse. Erstmals seit Bestehen der Gesellschaft sei es notwendig gewesen, in den großen Festsaal des Wiener Rathauses auszuweichen.

Der Vortragender, der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, skizzierte schwerpunktartig das Verfahrensrecht vor den Verwaltungsgerichten. Die Entscheidung, für das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte das System des AVG beizubehalten, erachte er als sachlich richtig. Das neue Verfahrensrecht müsse sich nun auch im Massenverfahren bewähren. Die im Rahmen der Gerichtsreform und den damit verbundenen Rechtsanpassungen möglichen verwaltungsreformatorischen Maßnahmen seien leider weitgehend der kurzen Legisvakanz zum Opfer gefallen.

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