Verwaltungsgerichte: Reform als Pflicht und Kür zugleich

Eine umfassende verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist aus grundrechtlicher Sicht nötig. Die Reform schafft auch die Basis für raschere Verfahren. Freilich gibt es auch Stimmen, die sich gegen eine solche Reform wenden. So hört man, dass die Einführung von Verwaltungsgerichten Mehrkosten verursache und Entscheidungsspielräume der Verwaltung zugunsten der Gerichtsbarkeit verloren gingen. Beide Argumente vermögen jedoch nicht zu …

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SP will 120 Sonderbehörden abschaffen

Faymann-Entwurf für umfassende Reform der Verwaltung liegt vor – Neun Verwaltungsgerichte geplant – Umstrittenes Asylgericht soll bleiben

Quelle: derStandard.at

Nach jahrelangen Vorarbeiten macht die Regierung nun ernst mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichte. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat den Entwurf für eine grundlegende Reform der Verwaltungsverfahren nun vorgelegt. Damit werden neun neue Verwaltungsgerichte in den Ländern und zwei auf Bundesebene geschaffen. Im Gegenzug werden rund 120 Sonderbehörden und Senate des Bundes und der Länder aufgelöst. Oberste Instanz in allen Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof. Ausnahme: Asylwerber dürfen sich weiterhin nicht an das Höchstgericht wenden, der umstrittene Asylgerichtshof wird im Entwurf nicht angetastet.

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Verwaltungsgerichte nicht vor 2010

Die rot-schwarze Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform hat heute ihr erstes Gesetzespaket vorgestellt. Inhalt: zehn neue Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern, ein „Justizanwalt“ für Beschwerden gegen Missstände in der Justiz, ein erster Schritt zur „Verfassungsbereinigung“ und mehr Kontrollrechte für die Volksanwaltschaft.

Quelle: news.orf.at

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Landesverwaltungsgerichte – der Teufel steckt im Detail

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich abzielt. Konkret schlagen die Grünen die Einrichtung von 9 Landesverwaltungsgerichten und eines Bundesverwaltungsgerichts, ein einheitliches Verfahrensgesetz für alle Verwaltungsgerichte, einen Rechtszug im Gemeindebereich vom Bürgermeister über den Gemeinderat an das Verwaltungsgericht und eine Beschwerdemöglichkeit in allen Materien an den Verwaltungsgerichtshof vor. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden sollen und es für Mitglieder strenge Qualifikationsanforderungen gibt.

Quelle: www.parlinkom.gv.at

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Neuer Anlauf zur Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten

Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen einen Entwurf zur Umgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorlegen.

Georg Lienbacher, der Chef des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, fordert stattdessen im Standard-Gespräch die Einführung von neun Verwaltungsgerichten in den Bundesländern und die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichts.

Quelle: der Standard.at

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Peter Wittmann zur Einsetzung von Landesverwaltungsgerichtshöfen: “Das ist höchst an der Zeit, und hier herrscht auch breiter Konsens.”

Ein Unterausschuss beschäftigt sich zunächst mit der Reform der Schulverwaltung. Ist das Thema Schulverwaltung abgeschlossen, würde er sich im Unterausschuss gerne der Einsetzung von Landesverwaltungsgerichtshöfen widmen, so Ausschuss-Vorsitzender Peter Wittmann.

Quelle: Kurier online vom 27.8.2009

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