In einer, von der Verbindungsstelle der Bundesländer vorgelegten, gemeinsamen Stellungnahme begrüßen die Länder den Entwuf der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 „inhaltlich“. In den ergänzenden Stellungnahmen äußern mehrere Länder jedoch schwere Bedenken wegen befürchteter Mehrkosten.
Die Länder erkennen ausdrücklich an, dass in dem Entwurf wesentliche Länderforderungen berücksichtigt wurden. Die vorgesehene Reform enthalte verfahrensbeschleunigende Aspekte, das Gesamtverfahren könne vor allem dadurch wesentlich verkürzt werden, dass der VwGH von seinem Ablehnungsrecht in Hinkunft großzügig Gebrauch macht.
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