Die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (VUVS) hat zum Begutachtungsentwurf der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 eine Stellungnahme erstattet. Der Bundesvorsitzende der VUVS, Gero Schmied, betont in diesem Zusammenhang, dass die Einführung von Verwaltungsgerichten der Länder und zweier Verwaltungsgerichte des Bundes in der vorgeschlagenen Form ausdrücklich begrüßt werde. Erfreulicher Weise seien einige Anregungen der VUVS vom BKA aufgegriffen und in den Entwurf 2010 eingearbeitet worden.
Besonders positiv sei hervor zu heben, dass im Vergleich zu dem im Herbst 2007 versendeten Entwurf nunmehr klargestellt wird, dass die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen sollen.
Die Standesvertretung sei bemüht, so Schmied, ihren Beitrag zu einer raschen und erfolgreichen Umsetzung der Reform zu leisten. Dazu gehöre auch, in dieser fortgeschrittenen Phase Vorschläge, die die Grenze des politisch Durchsetzbaren überschreiten, zu vermeiden. Die Umschreibung der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte im Begutachtungsentwurf weise jedoch nach wie vor Unschärfen auf. In diesem Zusammenhang wäre zu überlegen, ob für den Bereich der Verwaltungsstrafverfahren nicht generell die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte der Länder vorgesehen werden sollte. Dies würde eine kontinuierliche Fortführung der bisherigen Judikatur der Unabhängigen Verwaltungssenate, denen bereits bisher eine Universalzuständigkeit im Verwaltungsstrafverfahren zugekommen ist, ermöglichen. Außerdem wäre dadurch sichergestellt, dass Verwaltungsstrafverfahren, in denen nahezu immer eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist und in denen aufgrund des Unmittelbarkeitsgrundsatzes regelmäßig Zeugen zu hören sind, möglichst nahe am Bürger abgeführt werden.
Die Redaktion