Am Montag, 2. November 2020, 17.30 Uhr, findet eine gemeinsame Diskussionsveranstaltung von „Österreichischer Juristentag“ und „Wiener Juristische Gesellschaft“ im Festsaal des Wiener Rathauses statt.
Das Thema der Veranstaltung: „100 Jahre BV-G – Wie krisenfest ist unsere Verfassung?“
Referate aus Sicht der Gesetzgebung und der Vollziehung bilden die Grundlage für eine allgemeine Diskussion. Im Anschluss bitten Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, der Österreichische Juristentag und die Wiener Juristische Gesellschaft zu einem Cocktailempfang.
Das „Global Pandemic Network“ (GPN), ein weltweites Netzwerk von Wissenschaftlern und Experten zum Austausch über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, veranstaltet am 15. Juli 2020 ein Webinar zum Thema „Covid-19 und Städte. Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Menschenrechten und Umweltschutz“.
Für das Netzwerk, welches auch von der UNO unterstützt wird, ist die COVID-19 Pandemie die bestimmende globale Gesundheitskrise unserer Zeit und die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Seit seiner Entstehung in Asien Ende letzten Jahres habe sich das Virus auf allen Kontinenten außer der Antarktis ausgebreitet. Die Länder seien dabei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem sie Patienten testen und behandeln, Kontaktsuche durchführen, Reisen einschränken, Bürger unter Quarantäne setzen und große Versammlungen wie Sportveranstaltungen, Konzerte und Schulen absagen.
Von der Universität Graz werden am 25. Mai 2020 die Grazer Datenschutz-Gespräche zum Thema „Datenschutz in der Corona-Krise(?)“ online veranstaltet.
DiskutantInnen:
RA Dr. Michael M. Pachinger, CIPP/E (SCWP Schindhelm)
Mag. Stefanie Pitsch (Datenschutzbehörde)
Ing. Mag. Dr. Christoph Tschohl (Research Institute AG & Co KG)
Anhand konkreter Beispiele wurde deutlich, wie unterschiedlich die Problemstellungen in diesem Bereich sein können. So besteht für Richterinnen in Südkorea das größte Problem darin, dass sie verpflichtet sind, für bestimmte Perioden von einem Stadtgericht auf ein Landgericht zu wechseln, weil es für die Gerichte am Land viel zu wenige Bewerberinnen und Bewerber gibt. Auf Grund der traditionellen Rollenbilder stellen diese Wechsel Richterinnen, die Kinder oder zu betreuende Angehörige haben, vor schwierige Herausforderungen, welche Männer nicht haben. Die Richterinnen in Südkorea fordern daher einen Systemwechsel.
In Mexiko versucht die Justiz, für Richterinnen und nichtrichterlichen weiblichen Bediensteten in jedem Gericht Still-Räumlichkeiten und Kinderbetreuungen einzurichten, da viele davon Alleinerzieherinnen sind und diese sonst ihren Beruf nicht ausüben könnten. In Madagaskar besteht das größte Problem dagegen darin, dass es viel zu wenige männlichen Bewerber für das Richteramt und daher eine Männerquote (20%) eingeführt wurde.
Breiten Raum gab die Konferenz Fragen der Richterauswahl und Ernennung sowie den neue Herausforderungen, welche die aktuellen politischen Entwicklungen für die richterliche Unabhängigkeit mit sich bringen. Auch wenn viele nationale Besonderheiten und unterschiedliche Blickwinkel bestehen, so zeigten die Vorträge und Diskussionsbeiträge doch nachdrücklich, dass Versuche politischer Einflussnahmen auf ein Justizsystem mittlerweile nicht nur ein nationales oder europäisches, sondern ein globales Phänomen sind.
Lozan Panov, Präsident der Obersten Kassationsgerichtshofes in Bulgarien und Teilnehmer am Maiforum 2018 in Salzburg, erklärte, gegen ihn werde ein Verfahren geführt, weil er am „Marsch der 1000 Roben“ in Warschau im Jänner dieses Jahr teilgenommen hatte, welcher sich gegen die polnische Justizreform richtete. Ihm werde vorgeworfen, durch seine Teilnahme das Ansehen der bulgarischen Justiz geschädigt zu haben.
Das „Global Judicial Integrity“ – Netzwerk wurde im Jahr 2018 auf Initiative des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in Wien gegründet. Ziel war es, die Zielsetzungen der sog. „DOHA-Declaration“ aus dem Jahr 2015 mit Leben zu erfüllen.
Das Netzwerk sollte insbesondere durch die Ausarbeitung eines universellen Ethik-Codex für Richter die nationalen Justizsysteme bei der Korruption-Prävention unterstützen.
Die in der letzten Februarwoche in DOHA stattgefundene 2. Konferenz des Netzwerkes zeigte allerdings, dass die Herausforderungen für richterliche Integrität weit über reine Korruptions-Prävention hinausgehen. Zukünftige Herausforderungen sind auch der Umgang von Richterinnen und Richtern mit sozialen Medien, elektronische Aktenführung bei den Gerichten, der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rechtsprechung, gendergerechte Justizsysteme und die versuchte politische Einflussnahme auf die Justizsysteme.
Königshofer, Zeller mit RichterkollegInnen aus Paraquay, Schweiz, Niederlande, Rumänien und Polen (v.l.)
All diese Themen wurden sowohl im Plenum (600 Teilnehmer aus 117 Staaten) als auch in den verschiedenen Panels behandelt. Als Vertreter der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung nahmen Edith Zeller und Siegfried Königshofer an der Konferenz teil.
Richter/innen und soziale Medien
Als „Gesicht“ eines Justizsystems sind Richterinnen und Richter zur Einhaltung der höchsten Standards für Integrität und Unparteilichkeit verpflichtet, da nur so das Vertrauen in das Funktionieren eines Justizsystems gewährleistet ist. Umso wichtiger ist es, bestehende ethische Dilemmas zu identifizieren und effektive Lösungen zu entwickeln.
Eines dieser Dilemmas ist der Umgang mit sozialen Medien. Das zeigte eine Vielzahl von Statements und Diskussionsbeiträgen. Soziale Medien sind unstrittig Teil des gesellschaftlichen Lebens geworden, ist doch in der Zeit zwischen 2004 und 2017 die Zahl der Menschen, die sozialen Medien nützen, auf 1,7 Milliarden gestiegen. In den Diskussionen bestand Übereinstimmung, dass Richterinnen und Richter nicht von der Nutzung dieser Medien ausgeschlossen werden können. Dies würde einerseits in Widerspruch zum Recht auf Meinungsfreiheit stehen, andererseits würden sie sich von einem Teil der gesellschaftlichen Entwicklungen abschotten. (Siehe auch: UN-Sonderberichterstatter – Leitlinien für Richter und Staatsanwälte zur Ausübung ihrer Grundfreiheiten)
Unter dem Motto „Die Goldenen Zwanziger“ bot der ausverkaufte Juristenball 2020 neuen Schwung und gute Laune.
Bundeministerin Alama Zadić
Neben vielen Prominenten, angeführt von Bundeministerin Alama Zadić, Ex-Kanzlerin Brigitte Bierlein und dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter, beim festlichen Einzug des Ehrenkomitees: unsere Kollegen Edith Zeller, Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (vom Ball direkt zur Konferenz des Global Judicial Integrity Network in Doha, Qatar), Siegfried Königshofer, Präsident der Österreichischen Verwaltungsrichtervereinigung (im Frack!) und, trotz Gipsbein entschlossen und äußerst würdevoll, Gabriele Krafft, Präsidentin der Finanzrichtervereinigung.
Beste Stimmung auch am gut besuchten Tisch der Verwaltungsrichtervereinigung im Zeremoniensaal – in diesem Zusammenhang vielen Dank an unseren Kollegen und Vorsitzenden des Ballkomitees Reinhard Hohenecker. Sein Ziel, dem als etwas verstaubt geltenden Juristenball ein neues Image zu verleihen, ist zweifellos erreicht, wie das zahlreich erschienene, junge und ausgelassen feiernde Publikum bewies.
Die Verwaltungsgerichte im Spannungsfeld zwischen Unabhängigkeit und Effizienz Anforderungen – Herausforderungen Aufgrund der von der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus getroffen Maßnahmen, deren zeitliche Dauer realistischer Weise kaum einschätzbar ist, haben die richterlichen Standesvertretungen beschlossen, das 26. Maiforum auf vorerst unbestimmte Zeit zu verschieben.
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