Ein Transparenzbeauftragter? „Der scheint mir mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Zeit gefallen“, betonte Gerhard Hesse beim letztwöchigen Rechtspanorama an der WU. Der Rechtsschutz werde bereits durch die neuen Verwaltungsgerichte bestens gewährleistet, sagte der Chef des Verfassungsdienstes im Kanzleramt bei der von der WU und „Presse“ veranstalteten Debatte. von Philipp Aichinger (Die Presse) Hesse ist …
Das Justizclubbing feiert am 24. 4. 14, ab 21.00 im Volksgarten seinen 10. Geburtstag
Die Veranstalter vertrauen den Prognosen und rechnen mit der Eröffnung der Freiluaftsaison.
An den Decks im Freien wird mit Jojo ein Weggefährte der 1. Stunde stehen. An seiner Seite werdet Ihr Sweet Sugar Rookie finden. Am mainfloor sind die beiden Jubilare DJ Waldi & DJ Wolf zu hören.
Korruption ist wie eine Krankheit, die – einmal ausgebrochen – dazu neigt sich auszubreiten. Oder ein rollender Schneeball, der größer und größer wird, bis er nicht mehr aufzuhalten ist.
Die Teilnehmer an der zweitätigen Konferenz der „GRECO-Staaten“ und der International Anti-Korruptions-Akademie (IACA) in Laxenburg sparten nicht mit eindringlichen Bildern über die Bedrohung der Justizsysteme in Europa durch Korruption, um die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen deutlich zu machen.
Die Zahlen des „Eurobarometer“ sprechen eine deutliche Sprache: 76 Prozent der Europäer sehen Korruption als weitverbreitet an, mehr als die Hälfte glaubt, dass Korruption in ihrem Land zugenommen hat. .
Der rasante gesellschaftliche und politische Wandel verlangt nach neuen Ideen und Konzepten. Auch in der Justiz. Die Vereinigung der JustizrichterInnen hat aus diesem Grund Ende März ein dreitägiges Seminar für „Vor-, Nach- und Querdenker“ veranstaltet, um sich neuen Themen zu stellen.
Erstmals waren auch Vertreter der VerwaltungsrichterInnen eingeladen, denn ein Arbeitskreis widmete sich dem Verhältnis zwischen diesen beiden Berufsgruppen.
Dabei ging es im Wesentlichen um die Fragestellung, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der täglichen Arbeit, in der dienst- und organisationsrechtlichen Stellung und bei der Interessenvertretung bestehen. Um es vorweg zu nehmen: die Ergebnisse waren zum Teil überraschend.
Der in Genf lebende niederländische Theater- und Performancekünstler Yan Duyvendak und der Regisseur Roger Bernat aus Barcelona hinterfragen die Mechanismen der Gerichtsbarkeit.
Mit „Please, Continue (Hamlet)“ orientieren sie sich zwar vordergründig an Shakespeares Tragödie, hintergründig geht es aber um ein reales Tötungsdelikt in Marseille, das vor wenigen Jahren geschah und zur Verurteilung des Täters führte; er verbüsst derzeit eine mehrjährige Gefängnisstrafe – zu Recht oder zu Unrecht? Ist er schuldig oder nicht?
Die Theatermacher zeigen auf, wie unpräzise und zufällig Rechtsprechung oft ist, ja sein muss, handelt es sich doch nicht um eine exakte Wissenschaft, wie denn auch, wenn Menschen über Menschen urteilen, Sachverhalte, Behauptungen und Expertisen zu würdigen haben.
Mit fast 140 Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern aus ganz Österreich zeigte sich das Maiforum 2014 am Bundesfinanzgericht in Wien ausgesprochen gut besucht.
Es waren – ausgenommen Vorarlberg und Oberösterreich – alle Verwaltungsgerichte repräsentiert. Damit wurde auch die Richtigkeit der Entscheidung bestätigt, diese Veranstaltungsreihe nunmehr als gemeinsame Veranstaltung des Dachverbandes der Verwaltungsrichterinnen und Richter weiterzuführen.
Was tut eine Verwaltungsrichterin/ein Verwaltungsrichter? Und wie sieht der Berufsalltag eines blinden Verwaltungsrichters aus?
Tauche einen Tag in die Welt eines modernen Gerichts ein, sei Teil einer Verhandlung und erlebe wie spannend und abwechslungsreich das Berufsbild einer Verwaltungsrichterin/eines Verwaltungsrichters ist. Im Rahmen des Girls´ Day erzählt ein blinder Richter von seinem Werdegang und seinem beruflichen Alltag und bestärkt junge Menschen mit Behinderung darin, seinem Beispiel zu folgen. Am Ende des abwechslungsreichen Tages haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit, eine Verhandlung zu besuchen und so den Gerichtsalltag an Österreichs größtem Gericht hautnah zu erleben.
Abwägungsentscheidungen durchziehen das gesamte Verwaltungsrecht und sind nicht nur auf den Bereich der Ermessensentscheidungen oder auf das Planungsrecht beschränkt. Gerade bei der Auslegung von unionsrechtlichen Normen ist die Abwägung unterschiedlicher Interessen oft sogar konzeptionell gewollt. Am 20. März 2014 veranstaltet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck zu diesem Themenereich eine Tagung unter dem Titel „Interessensabwägung …
In einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution an den Dienstgeber stellte die Dienststellenversammlung des Gerichtes fest, dass dieses weder personell noch mit Sachmitteln ausreichend ausgestattet ist.
Unter diesen Bedingungen könnten die in die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesetzten Erwartungen einer Beschleunigung der Verfahren und der Verbesserung des Rechtsschutzes im Verwaltungsbereich nicht erfüllt werden.
Konkret haben die Übernahme der Rückstände anderer Behörden, verkürzte Entscheidungsfristen und die neue Arbeitsaufgaben zu einem erhöhten Arbeitsaufwand geführt, der mit der gegebenen personellen und sachlichen Ausstattung nicht zu bewältigen ist. Die MitarbeiterInnen des Gerichtes sehen sich unter diesen Bedingungen nicht in der Lage, alle Verfahren fristgerecht zu entscheiden, wäre doch der enorme Arbeitsanfall schon unter optimalen Rahmenbedingungen kaum zu bewältigen.
Dieter Kolonovits, Gerhart Holzinger, Hermann Hansmann und Stefan Prochaska
In der Verwaltung wird kein Stein auf dem anderen bleiben
Dr. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien und Mag. Hermann Hansmann, Partner des Veranstalters PHH Rechtsanwälte, diskutierten bei einer Veranstaltung letzte Woche in Wien die neuen Herausforderungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle.
Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass in der österreichischen Verwaltung kein Stein auf dem anderen bleiben wird und die Vielzahl der Änderungen noch gar nicht abschließend überblickt werden kann.
„Die neue österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die wichtigste Weiterentwicklung des Rechtsstaates seit der Einführung der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 1876. Im Sinne der Waffengleichheit sollen sich Bürger und Behörde vor dem Verwaltungsgericht gleichberechtigt gegenüberstehen, leider ist dieses Prinzip noch nicht lückenlos verwirklicht“, erläutert RA Mag. Hermann Hansmann. Zu bedenken sei jedoch, dass die angestrebte Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte im Detail noch nicht ausreichend umgesetzt worden sei.
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