
Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter hat sich in den letzten Jahren wiederholt gegen parteipolitisch bestimmte Besetzungen von Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Grundlage von sogenannten Sidelettern und – in Entsprechung europäischer Standards und in Befolgung der Vorschläge etwa der Rechtsstaatlichkeitsberichte der Europäischen Union – für transparente Besetzungen auch von Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Einbeziehung von Vorschlägen von unabhängigen richterlichen Gremien ausgesprochen.
Das Programm der Bundesregierung für die Jahre 2025 bis 2029 sieht nun unter dem Kapitel „Transparente Personalauswahl und –besetzung“ (S 207 ff) vor, Vorschlagsrechte für hohe Besetzungen statt – wie in den Sidelettern – einzelnen Regierungsparteien diese nun Kanzler, Vizekanzler und dem ranghöchsten Regierungsmitglied der NEOS (die zugleich Obleute politischer Parteien sind) zuzuordnen. Nähere Bestimmungen für das Verfahren zur Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern sind dort nicht enthalten und auch nicht in Aussicht genommen.
Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wiederholt einmal mehr seine Forderung, auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit Besetzungsverfahren einzurichten, in die – europäischen Standards entsprechend – durchgehend unabhängige richterliche Gremien entscheidend eingebunden werden, von deren Reihung nur begründet abgewichen werden darf (vgl. etwa § 33a RStDG), und eine effektive Überprüfung von Ernennungen durch die Exekutive (Bundespräsident, Bundes- und Landesregierungen) durch unabhängige Gerichte vorzusehen.