Sowohl Vizekanzler Kogler als Minister für den öffentlichen Dienst als auch Justizministerin Zadic haben die Anfrage beantwortet und zunächst auf § 207 Abs. 2 RStDG und § 2 Abs. 2 und 3 BVwGG als Grundlage für die Ausschreibung der Planstelle durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwiesen. Es wurde betont, dass die Ausschreibung selbst im Juli 2022 zeitgerecht eingeleitet wurde und das Auswahlverfahren unmittelbar im Anschluss an das Ende der Bewerbungsfrist begonnen wurde. Am 13.02.2023 wurde von der Kommission ihre Empfehlungen für den Besetzungsvorschlag der Bundesregierung in ihrem Gutachten an den Vizekanzler übermittelt. Die drei Bewerber:innen, die im Gutachten angeführt werden, wurden im Februar 2023 über die jeweilige Reihung informiert.
Im Übrigen wird von der Justizministerin auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) für den Besetzungsvorgang und dessen Vollzugszuständigkeit verwiesen.
Anhand dieser Anfragebeantwortungen ist nicht erkennbar, weshalb es bis heute zu keiner Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichtes gekommen ist. Es wurde auch nicht ausgeführt, dass Hindernisse für eine zeitnahe Bestellung vorliegen würden.
Es wurden bereits mehrfach erhebliche, auch europarechtliche Bedenken gegen die Nichtbestellung der Stelle des/der Präsidenten/in und den Schaden, der dadurch nicht nur dem Gericht, sondern auch dem Rechtsstaat entsteht, geäußert und die zeitnahe Bestellung eingemahnt.
Siehe dazu die Anfragebeantwortung der Justizministerin vom 05.06.2023
Siehe dazu die Anfragebeantwortung des Vizekanzlers vom 05.06.2023
Siehe dazu auch: Verwaltungsrichter fordern die Regierung dringend zum Handeln auf
Es wird auf die Stellungnahme des Dachverbands bereits vom 31.01.2022 verwiesen: Dachverband der Verwaltungsrichter: Keine Postenschacherei bei Auswahl der PräsidentInnen der Verwaltungsgerichte
Siehe dazu auch: Bestellung des neuen Präsidenten/der neuen Präsidentin des Bundesverwaltungsgericht als Spielball der Politik
Siehe dazu auch: Präsidentenernennung (2): Bundesverwaltungsgericht nach fast vier Monaten noch ohne Leitung
Siehe dazu auch: Gravierende europarechtliche Bedenken gegen die Nichtbesetzung der Stelle des/der Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichts