
Ein thematischer Schwerpunkt beim Besuch des Landesgerichtes Szeged war die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Rechtsprechung. Es wurden Fragen aufgeworfen, wie welche Berufe in Zusammenhang mit der Rechtsprechung durch KI ersetzt werden, ob Fälle vor Gericht zu- oder abnehmen werden durch den Einsatz von KI, ob die KI den Zugang zu Gericht erleichtert oder ob sich Streitigkeiten auf andere Plattformen oder zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten verlagern. Es wurde auch der Frage nachgegangen, wie ein Gericht der Zukunft aussehen könnte und ob es ein Recht darauf gibt, dass am Ende ein Mensch entscheidet.
Sarolta Czap, Richterin des Verwaltungskollegiums am Hauptstädtischen Landesgericht Budapest, verwies in diesem Zusammenhang auf eine bemerkenswerte Entwicklung in England, dort hat eine KI-basierte Rechtsanwaltkanzlei ihr erstes Verfahren vor Gericht gewonnen. Es handelt sich dabei um „Garfield Law“. Dies ist die erste Kanzlei, die regulierte Rechtsdienstleistungen vollständig über ein KI-System einbringt. Dabei wird nicht lediglich die Software von einer Kanzlei als Hilfsmittel eingesetzt, sondern ist „Garfield Law“ selbst die Rechtsanwaltskanzlei.
Auch eBay nutzt ein KI-basiertes Streitschlichtungssystem (Online-Dispute-Resolution-System) und werden mehr als 60 Millionen Streitfälle pro Jahr mit diesem System gelöst, weitgehend ohne menschlichen Entscheider dahinter, sondern rein auf KI-Basis. Dabei handelt es sich um regelbasierte, datengetriebene Online-Streitbeilegung. Die Einigungsquote ist nach Angaben der Plattform bei 90 %.
Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde hervorgehoben, dass für standardisierte und automatisierte Entscheidungen die rechtlichen Grundlagen klar definiert sein müssen und diese auf objektiven nachvollziehbaren Daten basieren müssen. Werden dann die relevanten Daten eingegeben, ist das System in der Lage binnen Sekunden eine Entscheidung zu treffen. Wird KI in solcher Form auch in der Rechtsprechung eingesetzt, sind die Kriterien für die Rechtmäßigkeit zu überdenken als auch die Rolle und die Ermittlungsmöglichkeiten der Verwaltungsgerichte, die die Rechtmäßigkeit solcher KI-Entscheidungen zu prüfen haben.

In den Niederlanden gab es eine automatisierte Erkennung von Sozialleistungs- und Abgabenbetrug (SyRI Algorithmic Welfare Trial). Dabei wurden verschiedenste staatliche Daten verknüpft; für den Betroffenen war nicht ausreichend nachvollziehbar, anhand welcher Risikomerkmale und Modelle die Person als für Betrug verdächtig eingestuft wurde. Das Bezirksgericht Den Haag hat am 05.02.2020 entschieden, dass dieses System der automatisierten Massenüberwachung nicht mit Art. 8 EMRK vereinbar ist. Es fehlt eine faire Balance zwischen Betrugsbekämpfung und Schutz des Privatlebens, da das System nicht transparent war, keine ausreichenden Sicherheitsgarantien geschaffen wurden und das Risiko von diskriminierenden und unverhältnismäßigen Auswirkungen auf wirtschaftlich benachteiligte Gruppen vorlag.
In Australien ist der Robodebt-Fall aus dem Jahr 2021 in diesem Zusammenhang erörtert worden, einem automatisierten System zur Feststellung und Entziehung zu viel bezogener Sozialleistungen. Hier musste der Staat Entschädigungsleistungen in Höhe von 112 Millionen australische Dollar zahlen, weil das System falsche Ergebnisse lieferte.
Die letzten beiden Beispiele zeigen, dass automatisierte Systeme kritisch zu hinterfragen sind und insbesondere deren Systematik und Logik zu prüfen ist. Wird das in Zukunft die Aufgabe von Richter:innen sein und wie sieht das Recht auf den gesetzlichen Richter in Zukunft aus. Wird das auch ein menschlicher Richter sein?
Eva Wendler, Vizepräsidenten der Europäischen Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung und Richterin am Bundesverwaltungsgericht, zeigt auf, wie alleine durch Veröffentlichung sämtlicher Entscheidungen von Richter:innen, diese vergleichbar gemacht werden und wie der positive Aspekt der Transparenz der Rechtsprechung zur Gefahr von Profiling oder einer gezielten Beeinflussung von Richter:innen führen kann.
Sie verwies auf das Positionspapier der AEAJ zur künstlichen Intelligenz vom Mai 2025, welches den Nutzen von AI als Unterstützung der richterlichen Tätigkeit hervorhebt, gleichzeitig aber betont, dass Richter:innen nicht durch KI ersetzbar sind. Das Positionspapier der Vereinigung der Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichtes zur KI in der Justiz ist zum Einsatz von KI in der Rechtsprechung kritischer und fordert insbesondere eigene europäische Infrastruktur und Datensicherheit. Die systematische Nutzung von Rechtsprechungsdaten zur Bewertung, Analyse, zum Vergleich oder zur Vorhersage der tatsächlichen oder vermeintlichen richterlichen Praxis einer bestimmten Richterin/eines bestimmten Richters muss gesetzlich verboten werden, so die Forderung in diesem Papier.
In einem Vergleich europäischer Länder zeigt sich, dass zahlreiche Staaten in Zusammenhang mit der Rechtsprechung bereits KI nutzen. Es gibt in Portugal und in den Niederlande eigene Regelungen, unter welchen Voraussetzungen KI eingesetzt werden darf. ZB in Kroatien, aber auch in anderen Ländern, wird KI zur Anonymisierung von Entscheidungen herangezogen. In Frankreich gibt ist im Zusammenhang mit Parkstrafen KI-unterstütze Entscheidungen. Deutschland hat im Asylrecht ein Projekt, um Länderinformationen leichter KI-unterstützt abrufen zu können.
Problematisch erscheint unter Richter:innen insbesondere der unterschiedliche Wissensstand zur KI und ist daher jeder Richter/jede Richterin aufgefordert, sich mit dieser Technologie kritisch und verantwortungsvoll zu befassen und diese einfach zur Unterstützung unter Beachtung des Datenschutzes auszuprobieren.
Siehe auch: Bilateral study visit between Austria an Hungarian AEAJ members