Richterstellen ausgeschrieben am LVwG Tirol

Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung.

Gemäß § 2 Abs 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt werden, die österreichische Staatsbürger sind, entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Vertretung nach § 1034 ABGB vorliegt, das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben, wenigstens fünf Jahre einen Beruf ausgeübt haben, für den der Abschluss des oa. Studiums vorgeschrieben ist, und weiters entweder eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, die für die Ausübung eines oa. Berufes staatlich anerkannt ist, oder eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzen oder als Assistenzprofessor auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität tätig sind.

Es sind die Unvereinbarkeitsregeln des § 4 Abs 1 und 3 TLVwGG zu beachten.

Gemäß § 2 Abs 2 TLVwGG ist vor der Ernennung durch die Landesregierung ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes einzuholen.

Das Mindestentgelt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden beträgt vorbehaltlich der Anrechnung von Vordienstzeiten im Besoldungssystem Neu Euro 6.574,59 brutto/Monat (= 103 % der Entlohnungsklasse 19)

Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Montag, den 02. November 2026 (einlangend) an das Landesverwaltungsgericht Tirol, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu richten. Die E-Mailadresse lautet: bewerbungen@lvwg-tirol.gv.at

Für die genauen Details: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/buergerservice/bote/downloads/2026/Bote_39-2026.pdf

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