
Der Ministerrat hat dem Bundespräsidenten die Ernennung von Daniela Urban zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes vorgeschlagen. Dies wurde im Umlaufbeschluss vom 19.07.2026 beschlossen. Sie soll Michael Sachs nachfolgen, der vor fast fünf Monaten in Pension gegangen ist. Daniela Urban ist Richterin am BVwG und Kammervorsitzende für Asyl- und Fremdenrecht.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung, die wiederholt werden musste, wurden elf Bewerber:innen zu einem Hearing vor einer Kommission nach § 2 Abs. 3 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geladen. Die Kommission war durch die drei Präsidenten der Höchstgerichte, zwei Vertreter:innen aus der Wissenschaft, sowie jeweils ein Vertreter aus dem Bundeskanzleramt und dem Justizministerium und die Gleichbehandlungsbeauftragte des BVwG besetzt. Die Kommission erstattete einen alphabetisch gereihten Dreiervorschlag und wurde Daniela Urban diesem Vorschlag folgend vom Ministerrat zur Ernennung vorgeschlagen.
Bereits im Vorfeld wurde vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen kritisiert, dass die Kommission zur Nachbesetzung der Vizepräsidentenstelle am BVwG nicht europäischen Standards entspricht.
Hier geht es zum Beschlussprotokoll des Umlaufbeschlusses vom 19.07.2026 …
Hier geht es zum Vortrag an den Ministerrat …
Hier geht es zum Beitrag der Salzburger Nachrichten ….
Hier geht es zum Beitrag der Kleinen Zeitung …
Siehe auch: Kommission zur Nachbesetzung der Vizepräsidentenstelle am BVwG entspricht nicht europäischen Standards
EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 fordert Österreich auf, europäische Standards einzuhalten