EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 fordert Österreich auf, europäische Standards einzuhalten

Seit 2020 verfasst die Europäische Kommission einmal im Jahr einen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsländern und beurteilt dabei das Justizwesen, die Korruptionsbekämpfung, die Medien und den Rechtsstaat allgemein. Im heurigen Rechtsstaatlichkeitsbericht wird in Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut attestiert, dass keine Verbesserungen zur Einhaltung europäischer Standards erzielt wurden, dies beim Ernennungsverfahren von (Vize-)Präsident:innen der Verwaltungsgerichte, bei der Weisungsgebundenheit vieler Verwaltungsgerichtspräsident:innen sowie bei der Regelung des Disziplinarverfahren.

Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 der Europäischen Kommission kritisiert bereits wie in den letzten Jahren  die Ernennung der (Vize-)Präsident:innen der Verwaltungsgerichte durch die Exekutive ohne konsequente Beteiligung der Richter:innen. Es wurden hier keine Fortschritte erzielt und wird daher Österreich empfohlen, die Bemühungen zu intensivieren, die Justiz an der Ernennung der Präsident:innen von Verwaltungsgerichten zu beteiligen und dabei europäische Standards für die Ernennung von Richter:innen und die Auswahl von Gerichtspräsident:innen zu berücksichtigen.

Bedenklich sei laut dem Bericht auch, dass es keine klaren Vorgaben gebe, dass die (Vize-)Präsident:innen unter bereits ernannten Richter:innen ausgewählt werden müssen. Darüber hinaus sei keine gerichtliche Überprüfung der Ernennungsentscheidungen von Richter:innen vorgesehen.

Auch im Hinblick auf Disziplinarverfahren und der Weisungsbindung vieler Präsident:innen der Verwaltungsgerichte wurden die entsprechenden Empfehlungen nicht umgesetzt. Es wird dabei insbesondere auf die Stellungnahme des Beirates Europäischer Richter:innen des Europarates (CCJE) vom Oktober 2025 hingewiesen, in der massive Mängel beim Disziplinarverfahren am Verwaltungsgericht Wien festgestellt wurden. Es wird hervorgehoben, dass sich die Disziplinarverfahren bei allen Verwaltungsgerichten ähnlich seien.

Zur Digitalisierung wird ausgeführt, dass bei den Verwaltungsgerichten mangels einheitlicher Vorschriften und einheitlicher elektronischer Systeme nach wie vor Aufholbedarf bestehe, was in der Praxis weiterhin Hindernisse schaffe und zu einem uneinheitlichen Digitalisierungsniveau in den Ländern führe.

Zur Leistungsbeurteilung an den Verwaltungsgerichten wird die Rolle der Exekutive im Verhältnis zu den Präsident:innen als bedenklich angesehen, wie dies auch der Dachverband der Verwaltungsgrichter:innen bereits bemängelt hat.

Bundesstaatsanwaltschaft

Zur Bundesstaatsanwaltschaft wird empfohlen, die Reform zur Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft unter Berücksichtigung europäischer Standards zur Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft voranzubringen, auch um die unabhängige Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sicherzustellen.

Korruption

Schließlich wurden auch die Empfehlung zur Einführung von Vorschriften zu Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten sowie bei der Stärkung des Rahmens für Lobbytätigkeit nicht umgesetzt. Es wurden keine Schritte zur besseren Überwachung von Lobbytätigkeit unternommen. Daher wird Österreich empfohlen, wirksame Vorschriften zu Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten einzuführen, einschließlich wirksamer Überwachungs- und Sanktionsmechanismen.

Der Rechtsrahmen für Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten von Beamt:innen wurde für mangelhaft befunden. Verhaltensregelungen wurden von politischen Amtsträgern eingefordert.

Hier geht es zum Rechtsstaatlichkeitsbericht Länderkapitel Österreich ….

Hier geht es zum Bericht im Standard …

Siehe auch: Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert erneut politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen zur Opinion des CCJE zum Disziplinarverfahren

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