Verwaltungsgerichte sollen mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen

Der Ministerrat hat heute ein Stück Verwaltungsreform auf den Weg gebracht und die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit fixiert.

Damit werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt, außerdem wird das Bundesamt für Asyl und Migration auf die Beine gestellt.

Zusammenfassung von Behörden

Künftig soll es in Österreich auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht statt Behörden wie Bundesvergabeamt, Bundesumweltsenat und Datenschutzkommission geben. Der Unabhängige Finanzsenat soll in ein „Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen“ umgewandelt werden. In den Ländern ist die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten geplant. Die Gerichte sollen mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen.

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