Mirko Kovats vor dem UVS: „Ich lebe auf Kredit“

Vor der Kammer C des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Wien und schildert auf Frage der Kammermitglieder seine Lage

StandardWien – Mirko Kovats, dessen Mischkonzern A-Tec Industries nach der Pleite zerschlagen wurde, hat es schwer. In grauem Anzug, weißem Hemd und roter Krawatte (diese Outfit trägt er immer) sitzt er vor der Kammer C des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Wien und schildert auf Frage der Kammermitglieder seine Lage. „Ich habe alles verloren. Ich habe kein Einkommen, kein Vermögen und Sorgepflichten für zwei minderjährige Kinder. Meine Stiftung ist nicht liquide.“ Wovon er denn lebe? „Ich lebe auf Kredit“, so Kovats, aber seine Frau verdiene für die Kinder. „Meine Ansprüche sind eher bescheiden.“

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VwGH: Keine Genehmigungspflicht für Dienstreisen von UVS-Mitgliedern

In seiner Entscheidung vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097 hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Problematik der Dienstreise eines Mitgliedes eines unabhängigen Verwaltungssenates auseinandergesetzt.

Der Gerichtshof gelangt in dieser Entscheidung zu dem Schluss, dass im Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch ein Mitglied eines UVS von Verfassungswegen keine Zuständigkeit des Leiters des Unabhängigen Verwaltungssenates zur Einflussnahme auf die Festlegung von Ort und Zeit der Verhandlung besteht. Die Erteilung eines „Dienstreiseauftrages“ kommt in diesem Zusammenhang daher nicht in Betracht.

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Verwaltungsgericht NÖ: Verein der Verwaltungsrichter ortet zahlreiche Verfassungswidrigkeiten

Unter dem Blickwinkel der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthof in Justizverwaltungsangelegenheiten erweisen sich nach Auffassung des Vereins der Verwaltungsrichter eine Reihe von Bestimmungen im Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Verwaltungsgerichtes in Niederösterreich als verfassungswidrig.

Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehene Schaffung eines gerichtsinternen Instanzenzuges sowie die Besorgung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Richter durch die Landesregierung.

Die im Entwurf vorgesehene Genehmigung von Dienstreisen durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes stehe im Widerspruch zu den tragenden Erwägungen im jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097. So könne durch die allfällige Untersagung einer Dienstreise der Eindruck einer Einflussnahme der (monokratischen) Justizverwaltung auf die Entscheidungsfindung des Richters und damit auf die Ausübung des richterlichen Amtes hervorgerufen werden.

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Glücksspielgesetz in Oberösterreich verfassungskonform

UVS entscheidet im Mai über Einsprüche zur Lizenzvergabe in Oberösterreich

Das Glücksspielgesetz des Landes Oberösterreich ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) des Landes Oberösterreich entschieden. Das Urteil erging letzte Woche an den UVS, bestätigte dessen Vizepräsident Alfred Kisch einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Österreich.

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EU-Kommission stellt Analyse der Justizsysteme der Mitgliedstaaten auf breitere Grundlage

LOGO CE_Vertical_EN_quadriEinbezogen wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds eine wichtige Rolle spielt, sei es im Rahmen der Erteilung von Lizenzen, der Beilegung von Konflikten mit der Verwaltung in Steuerfragen oder bei Konflikten mit nationalen Regulierungsbehörden.

Erhebliche Unterschiede herrschen u.a. darin, inwieweit eine Justiz als unabhängig wahrgenommen wird.

Der als Bericht veröffentlichte Justizbarometer enthält objektive, verlässliche und vergleichbare Zahlen zur Funktionsweise des Justizsystems in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Wirksamkeit der Justizsysteme ist bereits Teil des Europäischen Semesters, mit dem die Grundlagen für eine Rückkehr zu mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden sollen.

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Kampf um Verwaltungsgericht

„Wiener Umsetzung“ des Gesetzes ist laut ÖVP und FPÖ verfassungswidrig.

Seltene Einigkeit bei der Wiener Opposition: Sie will das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, wie die Landtagsabgeordneten Wolfgang Ulm (ÖVP) und Dietbert Kowarik (FPÖ) am Freitag bekanntgaben.

Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen – die „Wiener Zeitung“ hat berichtet. Doch ÖVP und FPÖ sehen in der „Wiener Umsetzung“ die Unabhängigkeit und so auch die Verfassungskonformität gefährdet.

Denn nach derzeitigem Gesetz könnten die SPÖ, der Magistrat und „bestimmte Beamte“ Einfluss auf die zweite Instanz haben – „womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Bescheide aus der ersten Instanz halten“, meinen Ulm und Kowarik. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten.

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Wiener Verwaltungsgericht wird Fall fürs Höchstgericht

FP und VP sehen Unabhängigkeit durch Möglichkeit zu politischer Einflussnahme gefährdet

von Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD

StandardWien – Die schwarz-blaue Opposition im Wiener Rathaus macht gemeinsame Sache und zieht wie angekündigt vor den Verfassungsgerichtshof. Das Landesgesetz zur Schaffung des Wiener Verwaltungsgerichts ermöglicht aus Sicht von VP und FP nämlich weiterhin politische Einflussnahme und widerspreche damit den Standards für „eine unabhängige Gerichtsbarkeit“.

„Das Verwaltungsgericht würde zu einer Präsidenten- und Rechtspflegerbehörde“, monierte Dietbert Kowarik (FP) am Freitag in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Wolfgang Ulm von der Volkspartei. So erhalte der künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, „der ohne klar definiertes Auswahlverfahren von der Landesregierung bestellt wird“, derart „überschießende Kompetenzen“, dass alleine dadurch der politische Einfluss sichtbar“ werde, sagte Kowarik.

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Vorabentscheidungsersuchen des OGH zur Wahrnehmung von Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta

Sind die ordentlichen Gerichte bei einem Verstoß gegen die GRC unionsrechtlich verpflichtet, den Verfassungsgerichtshof anzurufen (um eine Gesetzesprüfung zu erreichen) oder können sie das der GRC widersprechende Gesetz im konkreten Fall (schlicht) unangewendet lassen?

In der Begründung des Vorabentscheidungsersuchens setzt sich der OGH  ausführlich und kritisch mit dem Erkenntnis des VfGH vom 14. März 2012, U 466/11, auseinander, in dem der VfGH zum Ergebnis gelangt war, dass die von der GRC garantierten Rechte einen Prüfungsmaßstab insbesondere auch im Gesetzesprüfungsverfahren nach Art. 140 B-VG bilden.

OGH 17.Dezember 2012, 9 Ob 15/12i

siehe auch: Erschüttert Luxemburger Entscheidung Grundrechtssystem in Europa?

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Wien macht mit dem Sparen Ernst: UVS-Mitglieder sollen zu RechtspflegerInnen ernannt werden

Wien will im Sinne einer sparsamen Verwaltung ganz neue Wege gehen Der Magistrat der Stadt Wien  hat Planstellen für neue VerwaltungsrichterInnen ausgeschrieben (wir haben berichtet). Die bisherigen Mitglieder des UVS-Wien sollen aber nicht zu Verwaltungsrichtern ernannt werden, sondern lediglich zu Rechtpflegerinnen und Rechtspflegern. Das hat die Magistratsdirektion heute im Wege der Rathauskorrespondenz bekanntgegeben.   Vorreiter …

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Editorial ZUV 1/2013

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

auf Bundes- und Landesebene laufen weiterhin die Vorbereitungen zur Errichtung der neuen Verwaltungsgerichte ab 1. Jänner 2014. Ein wesentlicher Schritt wurde mit der Beschlussfassung des Verfahrens- und der Übergangsrechts durch den Bundesgesetzgeber gemacht. Im Rahmen einer vom UVS Tirol durchgeführten Veranstaltung wurden in Vorträgen erstmals die wesentlichen Neuerungen erörtert. Die schriftlichen Fassungen finden Sie in der vorliegenden Ausgabe. Sie liefern ein erstes Bild von den einschneidenden Änderungen, die die gesamte staatliche Verwaltung durch die Reform erfährt. Anhand des Beispieles Tirol stellt der Präsident des UVS Tirol und künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichtes in einem weiteren Beitrag dar, wie die künftigen Verwaltungsgerichte strukturiert und organisiert sein werden. Dazu gilt es jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bundesländer nicht zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation gefunden haben und einigen Organisationsgesetzen grobe Mängel, was die Unabhängigkeit der künftigen Gerichte anlangt, anhaften (siehe Editorial in ZUV 4/2012 ).

Abschließend darf ich Sie noch auf den Beitrag von Ludwig Weh zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hinweisen. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich die diesbezüglichen Regelungen an den EuGH zur Prüfung auf ihre EU-Grundrechtskonformität herangetragen.

Arnold Zotter (Chefredakteur)

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