Pilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht
„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.
Gemäß Art.151 Abs.51 Z1 B-VG idF BGBl.I Nr.51/2012 i.V.m. § 28 Abs. 5 BVwGG gelangenbeim Bundesverwaltungsgericht mit 1. Jänner 2014 voraussichtlich 80 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Besetzung.
Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Planstellen sind besonders erwünscht. Das Auswahlverfahren sieht die Absolvierung eines Assessment-Center/Hearings vor.
Die Gesetzesvorlage enthält die zur Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg erforderlichen Organisations- und Dienstrechtsbestimmungen. Art 135 Abs. 1 B-VG räumt die Möglichkeit ein, in Bundes- oder Landesgesetzen die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung vorzusehen. Die Vorlage enthält außerdem die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen für die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung. Neu vorgesehen ist auch …
Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.
Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.
Ab 2014 wird ein Landesverwaltungsgericht den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen
Der Landtag hat am 24.1.2013 eine erste und wesentliche Entscheidung zur Vorbereitung der am 1.1.2014 vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichts getroffen. Er hat ein Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz beschlossen, das es der Landesregierung erlaubt, schon in Kürze den Präsidenten, Vizepräsidenten und die RichterInnen dieses neuen Gerichts zu bestellen. Sie sollen aus dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (UVS) übernommen werden und wegen der personellen Kontinuität für ein hohes Qualitätsniveau der Rechtsprechung auch beim neuen Gericht sorgen. „Zusätzliche RichterInnen können auch schon heuer bestellt werden, damit sie sich auf ihre Aufgabe vorbereiten können“, erklärt Mag. Manfred Grauszer, Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland.
Graz:Ein 49-jähriger Grazer Magistratsbeamter ist am Donnerstag von einem 21-Jährigen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden. Hintergrund des Angriffs dürfte die Abweisung eines Mindestsicherungsantrags sein.
Der 21-jährige Mann sei bereits davor aufgefallen, heißt es vom Magistrat: Der geborene Iraner hatte im Laufe des Vormittags erklärt bekommen, dass ihm noch Unterlagen für den Antrag auf Mindestsicherung fehlen würden. Außerdem wollte er Geld für einen Führerschein. Laut Magistratsdirektor Martin Haidvogl habe er dann herumgeschrien, sodass die Rathauswache eingreifen musste.
Frauen sind besonders nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Die Ernennung erfolgt durch die Landesregierung aufgrund einer vom Amt der Landesregierung vorgenommenen öffentlichen Ausschreibung nach Begutachtung der Bewerberinnen und Bewerber durch eine Kommission, der Vertreterinnen und Vertreter aus der Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Verwaltung angehören, nach Maßgabe der höheren Befähigung, der besseren Verwendbarkeit sowie der Leitungseignung. Die Ernennung erfolgt unbefristet. Für die zu besetzende Stelle gebührt ein gemäß § 9 Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz festgelegtes Gehalt.
In einer Spendenerklärung verzichten die Flüchtlinge auf den vom UVS zugesprochenen Kostenersatz in der Höhe von 660,80 Euro zugunsten des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Anzeige wegen Betruges – die Diakonie spricht von unterschiedlicher Rechtsauffassung.
De Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt unter der Zahl 2 St 130/12g gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges. Die Diakonie soll Flüchtlingsberatungen mehrfach verrechnet haben. Diakonie-Direktor Michael Chalupka spricht von unterschiedlichen Rechtsauffassungen.
Landesverwaltungsgericht wird zügig umgesetzt. Gestern wurden von der Landesregierung die personellen Weichen gestellt.
Im Oktober 2012 legte die Tiroler Landesregierung mit einem entsprechenden Beschluss die gesetzlichen Grundlagen für das neue Landesverwaltungsgericht. Um Zeitverzögerungen durch die bevorstehende Landtagswahl zu vermeiden, wurden bereits heute von der Landesregierung auf Antrag von LH Günther Platter und LR Johannes Tratter die personellen Weichen gestellt. Die künftigen Verwaltungsrichter Dr. Christoph Purtscher und Dr. Albin Larcher werden zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt.
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