Richterliche Integrität auf dem Prüfstand
Freitag, 08. Juni 2018,
Salzburg, Neue Residenz
Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.
Zum Tagungsthema:
Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.


#MeToo ist zum Inbegriff für sexuelle Belästigungen und Übergriffe geworden, denen vor allem Frauen zum Opfer fallen.
Strafen bedeutet, einem Menschen absichtlich Übel zuzufügen. Wer sich dessen bewusst wird, ist möglicherweise erschrocken. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt Alternativen zur Strafe, wenn Menschen Schreckliches getan haben, andere verletzen und gefährden?
Verhältnis und Konkurrenz von Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und Verwaltungsstrafrecht