Nationalrat beschließt verschärftes Versammlungsrecht

Mit der Novelle zum Versammlungsgesetz wird es in Zukunft rund um Demonstrationen eine Schutzzone von bis zu 150 Meter geben. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Die Neuerungen bleiben aber umstritten. Der Innenausschuss hat den diesbezüglichen Antrag der Koalition einer zweiwöchigen Begutachtung unterzogen, dabei wurden rund 40 Stellungnahmen abgegeben. Die Debatte im Ausschuss brachte keinerlei Annäherungen der Positionen, dem Plenum werden auch keine substantiellen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag vorgelegt.

Die Opposition lehnt den Entwurf einhellig ab, man befürchtet, das Demonstrationsrecht von AusländerInnen werde übermäßig eingeschränkt. SPÖ und ÖVP wiederum versichern, die Versammlungsfreiheit werde nicht angetastet, und betonen, das Versammlungsrecht werde praktikabler; es gehe um Rechtssicherheit und darum, die Arbeit der Polizei zu erleichtern. Innenminister Wolfgang Sobotka hielt dazu im Ausschuss fest, die Änderungen zielten darauf ab, die bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Er kündigte auch eine Enquete zum Versammlungsrecht an, da man sich überlegen müsse, wie man unbeteiligt Dritte besser schützen und die Verantwortlichkeit des Versammlungsleiters präzisieren könne.

Hier die Presseaussendung des Parlaments lesen …

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Staatsbürgerschaft (4): Estland bieten virtuelle Staatsbürgerschaft an

Seit letztem Jahr bieten Estland eine „E-Residency“ an. Estland ist damit der erste Staat, der einen virtuellen Wohnsitz möglich macht.

Seitdem kann jeder Mensch auf der Welt virtueller Bürger von Estland werden und mittels einer ID-Karte auch ohne Wohnsitz Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen: Online-Firmengründungen, Beglaubigung von Zeugnissen, Ausstellung von Geburtsurkunden und sogar Eheschließungen. Für die E-Heirat braucht es keinen Notar, kein Standesamt und keinen Priester – die Heiratsurkunde wird einfach digital (mittels „Blockchain“) hinterlegt. Prominentester „E-Resident“  ist zweifelsohne Angela Merkel.

Digitale Gesellschaft

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Staatsbürgerschaft (2): Keine Behördendaten über Türkische Doppelstaatsbürger

Rund 15 Prozent aller Menschen, die in Österreich leben, sind ausländische Staatsangehörige – insgesamt also etwas mehr als 1,3 Millionen Personen. Fast die Hälfte von ihnen stammt aus anderen Ländern der Europäischen Union. Die Statistik Austria hat erhoben, dass etwa 117.000 Menschen in Österreich die türkische Staatsbürgerschaft haben – ob oder wie viele jener auch …

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RZ 4/17 Editorial: Rechtsstaat unter Beschuss?

In den letzten Wochen wurden drei Richter Bundesverwaltungsgerichts persönlich angegriffen, weil sie eine für manche unangenehme Entscheidung trafen. Gerhard Jarosch Ihnen wurde Befangenheit und sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie und viele andere Richter und Staatsanwälte werden Jahr für Jahr wegen solcher Delikte angezeigt und in ein Strafverfahren gezogen. Im Anschluss wird darüber manchmal genüsslich und oft …

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Mikl-Leitner will Gerichte nicht einschränken

Die neue Landeshauptfrau Niederösterreichs will doch nicht bei Verwaltungsgerichten ansetzen, sondern „klare gesetzliche Regeln“ schaffen

In der aktuellen Debatte rund um die Macht der Verwaltungsgerichte sagt Niederösterreichs neue Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), dass sie gegen eine Einschränkung der Kompetenzen der Verwaltungsgerichte sei. Wie berichtet hatten die Landeshauptleute in einem Brief an die Bundesregierung gefordert, dass wichtige Infrastrukturentscheidungen nicht von Gerichten, sondern von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden sollten.

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Ländervorstoß wird zum Bumerang: Kern für mehr Bundeskompetenzen

Der Vorschlag des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter (ÖVP) zur Beschneidung der Macht der Verwaltungsgerichte schlägt weiter Wellen.

Am Freitag schaltete sich auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in die Diskussion ein, die sich über die Entscheidung zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat entzündet hatte. Kern will nicht an der Gerichtsbarkeit rütteln – sehr wohl aber an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. So fordert Kern nun im Verwaltungsrecht mehr Macht für den Bund und die Verankerung von Wirtschaftsinteressen als Staatsziel.

Brief laut Kaiser nicht akkordiert

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Wer den Mund zur Justiz aufmacht, sollte die Gewaltenteilung kennen

Der Angriff auf das Bundesverwaltungsgericht entlarvt die Verlogenheit, den Hang zur Willkür und das seltsame Demokratieverständnis der Landeshauptleute und anderer Politiker. Anneliese Rohrer (Die Presse) Vor rund acht Jahren ging ein Aufschrei durch das Land, nachdem eine Umfrage unter Islam-Lehrern ihr gering ausgeprägtes Demokratieverständnis gezeigt hat. „Islam gefährdet unsere Demokratie“, alarmierten einige Medien. Schon damals …

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Gerichte entmachten: Richter lehnen LH-Vorstoß scharf ab

Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, weist den Vorstoß der Landeshauptleute auf Entmachtung der Verwaltungsgerichte scharf zurück.

„Eine derartige Missachtung rechtsstaatlicher Einrichtungen ist eines verantwortungsvollen Politikers unwürdig“, forderte Zinkl im Gegenteil Maßnahmen, um diese Gerichte gänzlich dem Einfluss der Landespolitik zu entziehen.

Es wäre „völliger Unsinn“, die Verwaltungsgerichtsbarkeit – deren Etablierung so lange gedauert habe – „über den Haufen zu werfen und den politischen Einfluss wiederherzustellen, weil der Politik eine Entscheidung nicht passt“, so Zinkl, der jegliche Änderung der Kompetenzen strikt ablehnte.

 

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Richter gegen Beschneidung der Kompetenzen

Selten standen Richter derart im Kreuzfeuer der Politik wie im Streit um die dritte Piste am Flughafen Wien. Jetzt steht gleich die ganze, ziemlich junge Behörde am Prüfstand. Die erst vor drei Jahren geschaffenen Verwaltungsgerichte, die Bürgern mehr Rechtsschutz bieten sollen, sollen für Umweltfragen künftig nicht mehr zuständig sein. Das wollen die Landeshauptleute an sich …

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Warum die Länder die Verwaltungsgerichte angreifen

Umweltinteressen sollen nicht über öffentlichen Anliegen stehen – doch das steht in der Verfassung Marie-Theres Egyed (Der Standard) Es ist eine Machtfrage,die Landeshauptleute wollen politisches Durchgriffsrecht und mitreden, wann wirtschaftliche Interessen wichtiger sind und wann nicht. Unterstützt werden sie dabei von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. Den ganzen Beitrag lesen …