In genau 100 Tagen werden die 11 neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen. Viele Probleme konnten unter dem großen Zeitdruck der Reform gelöst werden, viele sind aber offen geblieben. Sie werden den Beginn der Arbeit der Gerichte wesentlich mitbestimmen.
Verfahrensrecht:
Durch das Versäumnis, ein Verfahrensgesetz mit klaren Zuständigkeitsregelungen für die Verwaltungsgerichte zu erlassen, sind Abgrenzungsprobleme bei der sachlichen Zuständigkeit zwischen dem Bundesverwaltungsgericht einerseits und den Verwaltungsgerichten in den Ländern anderseits bzw. negative Kompetenzkonflikte zwischen diesen Gerichten nahezu vorprogrammiert.