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„vuvs.at“ wird „verwaltungsrichter.at“

Mit dem Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einführung von Verwaltungsgerichten am 1. Jänner 2014 hat sich auch unser Internet-Auftritt geändert: Die Web-Seite „verwaltungsrichter.at“ soll – mehr noch, als dies in der Vergangenheit möglich war – eine Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch für alle Verwaltungsrichter werden. Das betrifft die neu übertragenen Aufgaben genauso wie das neue Verfahrensrecht oder die Dienst- und Organisationsrechte der neuen Gerichte.

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ZUV – eine Zeitschrift verabschiedet sich

ZUV GifIm November 1993 ist die erste Ausgabe der „Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate“ erschienen, herausgegeben von der UVS-Vereinigung, damals noch im Eigenverlag.

Es dauerte einige Ausgaben, bis die Kinderkrankheiten beseitigt waren und daraus eine professionell gemachte Fachzeitschrift geworden ist- eine Entwicklung, die wir nicht zuletzt der engen Kooperation mit dem Verlag Österreich verdanken.

Inhaltlich hat schon die erste Ausgabe der ZUV gezeigt, dass wir die Zielsetzung, ein richterliches Selbstverständnis zu entwickeln und in unseren Entscheidungen zum Ausdruck zu bringen, bereits damals konsequent verfolgt haben, obwohl die Senatsmitglieder wegen der rechtspolitisch sehr umstrittenen Stellung der UVS (Stichwort: billige Minimallösung) mit vielen Vorbehalten konfrontiert waren. Dafür waren der Erfahrungsaustausch untereinander und die Zusammenarbeit mit Richterkolleginnen und Kollegen von der ordentlichen Gerichtsbarkeit von entscheidender Bedeutung.

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ZUV 4/2013 Editorial

zuv-deckblattLiebe Leserinnen und Leser,

vor Ihnen liegt die letzte Ausgabe der Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate (ZUV). Mit der anstehenden Einführung der Verwaltungsgerichte und der damit verbundenen Auflösung der UVS wird auch unsere Standesvertretung neu strukturiert. Die Vereinigung der UVS-Mitglieder und damit die Herausgeberin der ZUV werden in der jetzigen Form naturgemäß nicht weiterbestehen. Über einen Zeitraum von nunmehr zwanzig Jahren haben wir versucht, Sie umfassend und exklusiv über Angelegenheiten der Unabhängigen Verwaltungssenate zu informieren.

Erst mit Herausgabe der Zeitschrift war es uns möglich geworden, das oft zähe Ringen um die Fortentwicklung einer unabhängigen Kontrolle der staatlichen Verwaltung einer interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln. Der eine oder andere Reformschritt mag dadurch sogar befördert oder beschleunigt worden sein. Am Endpunkt dieser Entwicklung steht nunmehr die Schaffung der umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die praktische Umsetzung zeigt, dass auch in Zukunft erhebliche Bemühungen erforderlich sein werden, den Einfluss von Politik und Verwaltung auf die neuen Rechtsschutzeinrichtungen zu beseitigen. Darüber werden wir sie weiterhin auf unserer homepage (ab 1. Jänner: verwaltungsrichter.at) umfassend informieren.

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Editorial ZUV 3/2013

zuv-deckblattLiebe Leserinnen und Leser,

die bevorstehende Umstrukturierung der österreichischen Verwaltung bringt mit sich, dass die Unabhängigen Verwaltungssenate ab 1. Jänner 2014 in den neuen Verwaltungsgerichten aufgehen. Die Verwaltungsrichtervereinigung wird künftig die Standesinteressen der bei den Verwaltungsgerichten der Länder tätigen Richter vertreten. Die UVS-Vereinigung als Herausgeberin der ZUV wird in dieser Form nicht mehr bestehen und die Zeitschrift 2014 daher nicht weitergeführt. Als „Nachfolgeprodukt“ wird vom Verlag Österreich ab nächstem Jahr „Die ZVG – Zeitschrift für Verwaltungsgerichtsbarkeit“ als neue juristische Fachzeitschrift erscheinen.

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Richterliche Selbstverwaltung an den neuen Verwaltungsgerichten

richter_apaBereits die Organisationsgesetze der Unabhängigen Verwaltungssenate sahen vor, dass die Vollversammlungen durch die Erlassung einer Geschäftsordnung Rechte und Pflichten der UVS-Richter regeln und Teile des Dienstbetriebes mitgestalten. Damit gerieten die UVS – ebenso wie mit der Geschäftsverteilung – in Widerspruch zu jenen Beharrungskräften in den Ämtern der Landesregierung, welchen eine gerichtsförmige Ausgestaltung der UVS ein Dorn im Auge war.

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits –Novelle 2012 erfolgte nun die Angleichung der Rechtsstellung der Vollversammlungen der Verwaltungsgerichte an jene der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofes. Nur den Vollversammlungen – oder einem aus ihrer Mitte gewähltem Ausschuss – obliegt die Erlassung der Geschäftsverteilung (Art 135 Abs. 2 B-VG), ebenso obliegt die Erlassung der Geschäftsordnung nunmehr ausdrücklich den Vollversammlungen (Art 136 Abs.5 B-VG).

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UVS Oberösterreich: Auch Ordensspitäler müssen Aufträge öffentlich ausschreiben

Diese bemerkenswerte Entscheidung hat der UVS Oberösterreich in einem Vergabeverfahren getroffen. Begründet wird die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die beiden Spitäler in Oberösterreich und Wien, um die es ging, der Rechnungshofkontrolle unterliegen und durch den jeweiligen Landesgesundheitsfonds finanziert werden. Hier den Beitrag in der Presse lesen …

Noch 100 Tage und viele offene Fragen

100 Tage 3In genau 100 Tagen werden die 11 neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen. Viele Probleme konnten unter dem großen Zeitdruck der Reform gelöst werden, viele sind aber offen geblieben. Sie werden den Beginn der Arbeit der Gerichte wesentlich mitbestimmen.

Verfahrensrecht:

Durch das Versäumnis, ein Verfahrensgesetz mit klaren Zuständigkeitsregelungen für die Verwaltungsgerichte zu erlassen, sind Abgrenzungsprobleme bei der sachlichen Zuständigkeit zwischen dem Bundesverwaltungsgericht einerseits und den Verwaltungsgerichten in den Ländern anderseits bzw. negative Kompetenzkonflikte zwischen diesen Gerichten nahezu vorprogrammiert.

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VwGH: aktuelle Entscheidung zum Tabakgesetz

Der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis vom 24.07.2013, Geschäftszahl 2013/11/0137, mit dem  Nichtraucherschutz in einem Einkaufszentren auseinader gesetzt.

Dem Verfahren lag  folgende Fallkonstruktion zugrunde: Ein Gastronomielokal in einem Einkaufszentrum hat einen Teil seines Lokales räumlich von der Mall des Einkaufszentrums abgetrennt, z.B. mit Glaswänden und erlaubt in diesem Teil das Rauchen, da außerhalb des räumlich abgetrennten Teiles Verabreichungsplätze liegen, wo Rauchverbot herrscht. Diese Verabreichungsplätze stehen in offener Verbindung zur Mall oder befinden sich auf dieser.

Zur Frage, ob in Einkaufszentren ein Verabreichungsbereich eines gastronomischen Lokales, der ohne räumliche Abgrenzung in der Mall des Einkaufszentrums liegt, als „Raum“ im Sinne des Tabakgesetzes zum Lokal dazuzuzählen ist, hat der VwGH in seinem jüngsten Erkenntnis vom 24.7.2013, 2013/11/0137, zu Recht erkannt, dass dieser Bereich nicht als ein Raum eines Gastgewerbebetriebs iSd. § 13a TabakG zu qualifizieren ist.

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Tirol: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen niedrige Richterbesoldung

In seiner Stellungnahme zum 2. Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz übt der  Vorsitzende des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol, Dr. Christoph Purtscher, harsche Kritik an der extrem niedrigen Besoldung neuer Verwaltungsrichter:

„Die Erlassung von besoldungsrechtlichen Regelungen fällt im Prinzip in den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers fällt. Freilich ist er auch dabei an das aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz erfließende Sachlichkeitsgebot gebunden (vgl. z.B. VfGH 06.06.1997, B 2159/96, B 2732/96, B 104/97 uva.).

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vuvs-online: Danke!

150.000 Besuche auf dieser Seite Bei einem Klick pro Sekunde müsste man dafür eine ganze Arbeitswoche ununterbrochen klicken. Für das große Interesse ein Dankeschön an unsere Leser! Die Redaktion