
Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) und die VRV haben jeweils eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf ua. zur Änderung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) abgegeben. Grundsätzlich wird das Ziel der Bundesregierung, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten klarer zu strukturieren und zu beschleunigen, begrüßt.

Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt jedoch hinter diesem Anspruch zurück und schafft in mehreren Bereichen neue Unklarheiten und zusätzliche Möglichkeiten für Verfahrensverzögerungen.
Die geplante Konkretisierung der Aktenvorlage ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, sollte aber nicht als bloße zahnlose Ordnungsvorschrift ausgestaltet sein. Die Möglichkeit, Ermittlungsaufträge an die Behörde zu erteilen, hätte einen entscheidenden Mehrwert, wenn diese ohne Gesetzesvorbehalt und weiter gefasst wird, als im Entwurf vorgesehen. Auch die Aussetzung von Verfahren bei anhängigen Normprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof lässt Vorteile in der Effizienz erkennen, wenn eine entsprechende Information über die Anhängigkeit solcher Verfahren erfolgt. Zudem sollte die Bewertung als „Quasianlassfall“ nicht auf den Aussetzungszeitpunkt abstellen.
Besonders kritisch wird das geplante Fortsetzungsverfahren nach unentschuldigtem Fernbleiben von einer mündlichen Verhandlung sowie die Einschränkung des gerichtlichen Prüfumfangs für bestimmte Parteien gesehen. Diese Bestimmungen könnten die Verfahrensführung erheblich verkomplizieren, neue Nebenverfahren und Probleme auslösen und verfahrenstaktische Verzögerungen begünstigen.
Insgesamt werden durch diese Novelle keine klareren Strukturen geschaffen. Der Gesetzesentwurf sollte daher grundlegend nachgebessert werden. Langfristig braucht es eine klar strukturierte, eigenständige Verwaltungsprozessordnung, die den Verwaltungsgerichten wirksame Instrumente für eine straffe und rechtssichere Verfahrensführung zur Verfügung stellt.
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Siehe auch: Novellierung des VwGVG zur Beschleunigung des Verfahrens geplant