Der Staat schade sich selbst, wenn er Gerichte nicht ausreichend finanziert

Im Ö1 Mittagsjournal weisen der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) Christian Filzwieser und die designierte Vizepräsidentin Daniela Urban auf eine steigende Aktenbelastung beim BVwG und zusätzliche Herausforderungen durch neue Kompetenzen hin. Zugesagte Planstellen seien aber nicht besetzt worden, dazu kommen noch Doppelgleisigkeiten im Verwaltungsverfahren, was schließlich zu einer Verfahrensverzögerung führe, die dem Staat insgesamt schade.

Die Zahl der Verwaltungsverfahren beim BVwG steige seit 2022. Das Informationsfreiheitsgesetz, Änderungen im Asylbereich, die Rundfunkgebühren, die Messenger-Überwachung und die Finanzmarktaufsicht haben zu neue Herausforderungen und Kompetenzen geführt. Neue Zuständigkeiten brauchen aber Vorbereitung, Schulungen und auch Ressourcen.

Im Jahr 2025 konnten 80 % der Verfahren binnen eines Jahres abgeschlossen werden. Wegen der steigenden Menge der Verfahren können aber gesetzliche Fristen immer öfter nicht eingehalten werden mit teuren Folgen, wie der Präsident des BVwG im Mittagsjournal ausführt. Er verweist auf die Fristsetzungsanträge, die gestellt werden können und schlussendlich Kostenfolgen für die Republik Österreich haben. Er bringt auch zur Sprache, dass behördliche Ermittlungen zum Teil auf die Gerichte abgewälzt werden. Da eine Zurückverweisung aufgrund der derzeitigen Rechtslage kaum möglich sei, werde dasselbe Verfahren zunächst vor der Behörde und dann vor dem Verwaltungsgericht geführt, was ineffizient und teuer sei.  

Dazu komme, dass 20 vom Parlament dem BVwG zugesagte Planstellen bisher nicht besetzt worden seien. Die Folge seien lange Verfahrensdauern, was letztlich ein Problem für den Rechtsstaat sei. Der Präsident unterstütze auch die von den Standesvertretern für Oktober geplante Aktionswoche für den Rechtsstaat, um auf den Personalmangel aufmerksam zu machen.

Hier geht es zum Ö1 Mittagsjournal vom 30.07.2026 zur angespannten Situation beim BVwG

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