
In einem Gastkommentar im Standard schlägt Manfred Matzka, ehemaliger Präsidialchef des Bundeskanzleramtes, konkrete und rasch umsetzbare Maßnahmen vor, um korruptionsfreie Postenvergaben bestmöglich zu gestalten. Die Ausschreibungsmodalitäten, die Verfahrensregeln und die Zusammensetzung der Kommissionen für die Besetzung von Führungspositionen im staatlichen Sektor könnten rasch geändert werden. Die Umsetzung sollte nicht nur für die Verwaltung des Bundes, sondern auch für Länder, Gemeinden, die Selbstverwaltung (Kammer, Sozialversicherung) und für staatsnahe Unternehmen gelten, „wo die Zustände notorisch noch willkürträchtiger sind“.
- Im ersten Schritt wären in Ausschreibungen klar und sachgerecht die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorzugeben und frei interpretierbare Floskeln zu vermeiden.
- Weiters brauche es Verfahrensregen, nach denen die Ausschreibungen zwingend ein Monat bis maximal ein halbes Jahr vor Eintritt der Postenvakanz mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung zu erfolgen haben. Gebe es nur eine Bewerbung, soll die Ausschreibung unverzüglich wiederholt werden.
- Zudem brauche es Änderungen bei der Zusammensetzung der Auswahlkommissionen, sodass auch die Fachexpertise, Aus- und Fortbildung im Personalwesen oder HR-Management und die objektive Eignung in diesem Gremium sichergestellt sei, bevor die Mitglieder bestellt werden. Diese Expertise könne nicht durch beauftragte Personalberatungsfirmen übernommen werden, die den politischen Willen des Auftraggebers umsetzen.
- Für die Bewertung durch die Kommission seien klare Kriterien, wie Qualifikation, Berufserfahrung, Erfüllung von geforderten besonderen Voraussetzungen und deren Gewichtung vorzugeben. Ein unmittelbarer Wechsel aus einem Ministerbüro (Landesratsbüro, Bürgermeisterbüro) oder die Bestellung eines Ministersekretärs soll ausgeschlossen sein; auch bei Stabsmitarbeiter:innen soll nur eine Bestellung möglich sein, wenn sie bereits in der Linie erfolgreich tätig gewesen seien.
- Bei einer größeren Zahl gleichartiger Positionen (Bezirkshauptleute etc.) wäre auch ein Concours-System wie in der EU-Kommission anzudenken, in dem alle Bewerber gemeinsam beurteilt und gereiht werden. Der/Die Beste habe dann die Option auf die erste freiwerdende Stelle, die Nummer zwei auf die nächste. Es könnte damit auch ein sinnvoller Austausch über alle Verwaltungsebenen (Bund und Länder übergreifend) eingerichtet werden.
Auch wenn diese Änderungen rechtlich leicht umsetzbar seien, wie der erfahrene Autor betont, so zeigt die politische Realität ein anderes Bild. Kommt doch Österreich den Empfehlungen in den Rechtsstaatlichkeitsberichten seit Jahren nicht nach, die Verfahren zur Ernennung von Gerichtspräsident:innen der Verwaltungsgerichte unter Berücksichtigung europäischer Standards so zu gestalten, dass ein nachvollziehbares objektives unter mehrheitlicher Beteiligung von Richter:innen gestaltetes Auswahlverfahren vorgesehen wird.
Es sei am Landesgericht Linz also nicht weniger als ein Exempel statuiert worden, jedoch nicht an einer Person, wie dies vom Anwalt und der Politik beklagt werde, sondern an der „Freunderlwirtschaft“. Die Kultur der „Freunderlwirtschaft“ sei nun erstmals bestraft worden und müsse das System der Postenkorruption – unabhängig von der betroffenen in erster Instanz verurteilten Einzelperson – beseitigt werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen könne damit gestärkt werden, wenn das System nachhaltig geändert werde. Matzka formuliert es deutlich im Beitrag des Profils: „Postenkorruption schwächt die Verwaltung – und wo es weniger Postenkorruption gibt, ist die Verwaltung stärker.“
Hier geht es zum Beitrag im Standard vom 13.05.2026: Die Postenvergaben jetzt neu regeln! …
Hier geht es zum Beitrag in der Zeit vom 13.05.2026: Keine Freunderl mehr