
Die Ausschreibungsfrist für die Nachbesetzung der Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) läuft heute, dem 3. Februar 2026, aus. Aus diesem Anlass mahnt der Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) Markus Thoma im Morgenjournal auf Ö1 neuerlich ein, dass europäische Standards beim Auswahlverfahren einzuhalten sind durch ein mehrheitlich aus gewählten Richter:innen bestehendes Auswahlgremium.
Es werden zwar die Besetzungen der derzeitigen Regierung nicht mehr über geheime Sideletter, wie bei der Vorgängerregierung, durchgeführt, sondern insofern transparenter, als im Regierungsprogramm dargestellt wird, welchem Regierungsmitglied welcher Besetzungsvorschlag für hohe Posten in der Republik zukommt. Das führt aber dennoch zu einem Besetzungsvorschlag von politischen Entscheidungsträgern.
Für die Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des BVwG liegt laut dem Regierungsprogramm das Vorschlagsrecht beim Bundeskanzler. Die Politik mischt also weiter mit, entgegen der langjährigen Forderung der Interessensvertretung der Verwaltungsrichter:innen, wonach richterliche Gremien unter maßgeblicher Mitwirkung von gewählten Richter:innen in das Auswahlverfahren durch die Erstattung von Vorschlagsrechten eingebunden werden sollen. Als Vorbild dient dazu die in jüngster Vergangenheit vorgenommene Reform zur Besetzung der Leitungsfunktionen des Obersten Gerichtshofes.
Dass die Politik bei der Besetzung von ranghohen Justizposten mitredet, entspricht auch nicht den EU-Standards und wurde schon mehrfach in den Rechtsstaatlichkeitsberichten der EU kritisiert. Ein Besetzungsverfahren, das europäischen Maßstäben entspricht, würde zumindest einen Vorschlag durch ein Gremium erfordern, in dem die gewählten Richter:innen die Mehrheit haben. Neben dem politischen Vorschlagsrecht genügt auch die im Bundesgesetz vorgesehene Kommission für die Besetzungsvorschläge zur Nachbesetzung am BVwG diesen Vorgaben nicht, da abweichend von europäischen Standards keine Mehrheit von gewählten Richter:innen darin vertreten ist.
Nur mit einer unabhängigen Besetzung kann das Vertrauen in die unpolitische Leitung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewahrt werden.