THC Wert von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr in Deutschland empfohlen

Die Expertenkommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und von der Polizei hat als Grenzwert 3,5 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter (ml) Blutserum vorgeschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes sei nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend und könne ab diesem Wert möglicherweise von einer Wirkung ausgegangen werden.

Wie das Bundesverkehrsministerium selbst ausführt, handle es sich bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng THC im Blutserum nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar sei.

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen.

Doch dieser Grenzwert muss erst noch vom Gesetzgeber beschlossen werden, sodass es bei der bisherigen Rechtslage vorerst bleibt. Das bisherige absolute Verbot, unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug zu lenken, gilt vorerst weiter. Ein konkreter Grenzwert wie von der Expertenkommission jetzt vorgeschlagen oder wie 0,5 Promille bei Alkohol steht bisher nicht im Gesetz.

Allerdings hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 ng THC im Blut durchgesetzt. Ab diesem Wert im Blut der getesteten Person droht eine Geldbuße bis zu 3.000 Euro, bis zu drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg. Ausgenommen ist Cannabis als Arzneimittel, das vom Arzt verschrieben wurde.

Der 1,0 ng/ml Wert sei zu niedrig, da er lediglich den Konsum von Cannabis nachweise, wurde bisher vor allem auch vom ADAC kritisiert. Einen zwingenden Rückschluss auf die verkehrssicherheitsrelevante Wirkung lasse dieser Wert nicht zu. Beim Verkehrsgerichtstag 2022 sprachen sich Experten dafür aus, diesen Wert „angemessen“ heraufzusetzen. Cannabis sei im Vergleich zu Alkohol schwieriger zu messen, da der THC-Gehalt relativ lange im Blut nachweisbar sei, selbst wenn die berauschende Wirkung längst wieder nachgelassen habe, erklären Mediziner.

Hier geht’s zum Beitrag auf lto.de: Cannabis im Straßenverkehr: 3,5 Nanogramm maximal

Hier geh’t zur BMDV – Unabhängige Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor

Siehe bereits: Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen

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