Aktionsplan für die E-Justiz

Die EU-Justizminister haben eine E-Justiz-Strategie für die Jahre 2024 bis 2028 verabschiedet. Die Strategie soll den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung eines breiten Spektrums legislativer und nicht-legislativer Initiativen helfen, die zusammen darauf abzielen, den Digitalisierungsprozess und die Nutzung digitaler Dienste im Justizbereich zu beschleunigen.

Gestützt auf Art. 47 Grundrechtecharta und Art. 6 EMRK, die das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren garantieren, soll sich die Justiz als Erbringerin wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen stellen. Die Digitalisierung der Justiz zielt darauf ab, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und zu verbessern, das Justizsystem effektiver und effizienter zu machen und gleichzeitig auch bürgernäher zu gestallten

Die Strategie beschreibt nicht nur die Grundsätze und Ziele für die Entwicklung der E-Justiz in den nächsten fünf Jahren. Sie legt auch Maßnahmen fest, die die Mitgliedstaaten und die EU ergreifen sollten, um diese Ziele zu erreichen.

Als strategisches Ziel werden folgende genannt: die Verbesserung des Zugangs zur digitalen Justiz, die Verbesserung der digitalen justiziellen Zusammenarbeit, das effiziente Gestalten der digitalen Justiz, die Förderung einer innovativen digitalen Justiz, wo auch KI zum Einsatz gelangen soll.

Die Verordnung wird am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten und wird 15 Monate nach dem Inkrafttreten unmittelbar wirksam. Der Richtlinie muss entsprechend in nationales Recht umgesetzt werden.

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Hier geht’s zur Verordnung vom 29.11.2023

Hier geht’s zur begleitenden Richtlinie vom 29.11.2023 …

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