Zu geringe Entlohnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Asylgerichtshofes

220px-Laxenburger_Straße_16Die personelle Unterdotierung des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) führte unter Innenminister Strasser vor rund 10 Jahren zu einem immer größer werdenden Rückstau offener Asylverfahren.

Da das Innenministerium keine weiteren Richterplanposten bewilligen wollte, griff man auf das Modell der wissenschaftlichen Mitarbeiter, welches sich bereits beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gewährt hatte, zurück.

Allerdings wurde ein Großteil der dafür aufgenommen Juristen nicht vom UBAS selbst beschäftigt, sondern wurden diese vom einem niederösterreichischen Landesverein als „juristische Mitarbeiter“ an den UBAS (und in weiterer Folge dem Asylgerichtshof) verliehen. Ziel dieser Umgehungskonstruktion war es, Akademiker als billige Arbeitskräfte für den Bund einzusetzen. Die Leihjuristen verdienten weniger als ihre beim Bund angestellten Kollegen. Eine Anrechnung von Vordienstzeiten erfolgte  ebenso wenig wie eine jährliche Gehaltsanpassung.

Der OGH (9 Ob A 124/13w) schiebt dem Modell einen Riegel vor. Das Projekt sei nicht initiiert worden, um schwer vermittelbare Juristen einzugliedern, sondern um dem Asylgericht Arbeitskräfte zu beschaffen. Die Konstruktion habe nur einem Ziel gedient: nämlich den Rückstand an Asylverfahren abzubauen, ohne neue Planstellen zu schaffen.

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