
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat eine besorgniserregende Arbeitsbelastung. Daher hat am VGW eine Pressekonferenz zur Personalsituation stattgefunden bei der deutlich gemacht wurde, dass eine Überlastung von Richter:innen nicht bloß eine interne Angelegenheit der Richter:innen ist sondern, dass es sich um eine Frage des Rechtsschutzes und damit des Rechtsstaates handelt. Der Rechtsstaat braucht Ressourcen, andernfalls sind es die Menschen, die schlussendlich unter einer unzureichenden Ausstattung von Gerichten leiden.

In der Pressekonferenz wurden Ursachen und Auswirkungen dem Kreis der interessierten Zuhörer:innen präsentiert.
1. Ursache: stark steigender Aktenzuwachs
Das Verwaltungsgericht Wien weist seit Jahren einen steigenden Akteneingang aus. In den letzten Jahren hat sich diese Situation allerdings dramatisch zugespitzt.
Im Jahr 2023 verzeichnete das Verwaltungsgericht Wien 16.258 neue Verfahren. Im Jahr 2025 waren es bereits 20.058 neue Verfahren. Das sind 3.800 Verfahren mehr innerhalb von zwei Jahren. Der Akteneingang ist in diesen beiden Jahren um rund 23,4 Prozent gestiegen. Auch für 2026 ist ein weiterer bedeutender Anstieg beim Akteneingang erkennbar.
23,4 Prozent mehr Akteneingang – aber nur 2,2 Prozent mehr richterliche Arbeitskapazität
Im Jahr 2023 entsprach die richterliche Arbeitskapazität 79,85 Vollzeitäquivanlenzstellen. Im Jahr 2025 entsprach die verfügbare richterliche Arbeitskapazität 81,62 Vollzeitäquivalenzstellen. Dh es gab eine nur sehr geringfügige Steigerung bei der verfügbaren Arbeitskapazität im Vergleich zum enormen Aktenzuwachs. Innerhalb von nur zwei Jahren stieg der gesamte Akteneingang um 23,4 Prozent. Die richterliche Arbeitskapazität stieg im selben Zeitraum lediglich um 2,2 Prozent.
Das zeigt sehr deutlich, dass sich die Belastung gerade in den vergangenen Jahren massiv zusätzlich verschärft hat.
Belastungspunkte

Das Verwaltungsgericht Wien bewertet die Arbeitsbelastung zusätzlich mit sogenannten Belastungspunkten. Dabei wird berücksichtigt, dass unterschiedliche Verfahren einen unterschiedlichen Arbeitsaufwand verursachen. Hier wird die Dimension der Belastung besonders deutlich:
Im Jahr 2023 entfielen 234 Belastungspunkte auf eine vollzeitbeschäftigte Richterin oder einen vollzeitbeschäftigten Richter. 2025 waren es bereits 274 Punkte. Heuer zeigen gerichtsinterne Hochrechnungen einen Wert jenseits von 300 Punkten.
Das Verwaltungsgericht Wien hat evaluiert, welche Belastung bei optimalen Rahmenbedingungen auf Dauer zumutbar ist. Dieser Wert liegt allerdings nur bei 180 Belastungspunkten pro Jahr pro Vollzeitrichter:in. Die tatsächliche Belastung lag damit 2025 schon 52,2 Prozent über diesem Maßstab von 180 Belastungspunkten und wird heuer nochmals deutlich höher ausfallen. Das heißt, die Richter:innen des Verwaltungsgerichts Wien arbeiten jeden Tag weit über das zumutbare Ausmaß, und das seit Jahren!
Höchste Erledigungszahlen
2025 wurden am Verwaltungsgericht Wien 19.404 Rechtssachen erledigt – so viele wie noch nie seit Bestehen des Gerichts. Und trotzdem ist die Zahl der offenen Verfahren weiter gestiegen.
2. Ursache: Säumnis der Verwaltungsbehörden
Der starke Aktenzuwachs ist aber nur eine Ursache der Belastung. Ein zweiter Faktor ist die Säumnis von Verwaltungsbehörden.
Wenn eine Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist entscheidet, kann eine Säumnisbeschwerde erhoben werden. Wird die Entscheidung auch danach nicht nachgeholt und geht die Zuständigkeit auf das Verwaltungsgericht über, muss das Gericht tätig werden. Es muss selbst das volle Ermittlungsverfahren führen, was mitunter sehr umfangreich sein kann. Damit verlagert sich Arbeitsaufwand von der Verwaltungsbehörde auf das Verwaltungsgericht.
Die Säumnisbeschwerde sollte ihrem Wesen nach ein Ausnahmefall sein.
2025 gab es am Verwaltungsgericht Wien aber 624 Säumnisbeschwerden. 624 Verfahren, in denen Menschen gerade deshalb zum Verwaltungsgericht gekommen sind, weil eine Verwaltungsbehörde nicht rechtzeitig entschieden hat.
Damit wird ein Teil der Ressourcenbelastung von der Verwaltung auf das Gericht übertragen.
3. Ursache: Unzureichende Ermittlungsverfahren
Wenn Sachverhalte im Behördenverfahren nicht ausreichend ermittelt wurden, müssen auch hier notwendige Ermittlungsschritte im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden. Auch dadurch kann sich Arbeitsaufwand von der Verwaltungsbehörde auf das Verwaltungsgericht verlagern.
4. Ursache: Die Verfahren werden komplexer.
Die Belastung eines Verwaltungsgerichts lässt sich nicht allein daran messen, wie viele Akten eingehen. Dazu kommen komplexer werdende Lebenssachverhalte und eine Vielzahl materiell- und verfahrensrechtlicher Vorschriften. Dabei sind nationales Recht, Unionsrecht sowie Grund- und Freiheitsrechte zu berücksichtigen.
Es steigen die rechtlichen Anforderungen an die Bearbeitung dieser Akten.
Auswirkungen auf die Menschen
Nicht zu vergessen ist, dass hinter jedem Akt ein Mensch, ein Unternehmen oder eine konkrete Lebensentscheidung steht. Für die Betroffenen geht es nicht um eine Aktenzahl. Es geht um ihr Anliegen. Es geht um ihre wirtschaftliche Tätigkeit, ihre soziale Absicherung oder um eine ganz konkrete Entscheidung über ihre Zukunft.
Beispielsweise eine Unternehmerin, die einen Betrieb eröffnen möchte, hat vielleicht bereits investiert, einen Kredit aufgenommen, Arbeitsplätze in Aussicht gestellt.
Oder jemand möchte ein Bauprojekt verwirklichen. Der Baugrund ist gekauft, die Pläne ausgearbeitet, Angebote von Baufirmen eingeholt, Wohnungssuchende schon voller Hoffnung auf eine neue Wohnung.
Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, besteht Unsicherheit darüber, ob und wann das Projekt tatsächlich umgesetzt werden kann.
Die Dauer solcher Verfahren betrifft natürlich die einzelne Verfahrenspartei. Sie hat aber auch Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort.
Ein anderes Beispiel wäre die Mindestsicherung/Sozialhilfe: Hier geht es nicht abstrakt um die Zuerkennung oder Aberkennung einer Geldleistung. Hinter einem solchen Verfahren steht ein Mensch, der auf diese Unterstützung angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bei Menschen mit Behinderung kann es um Unterstützungsleistungen gehen, die für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von wesentlicher Bedeutung sind.
Dann bekommt die Frage, wann über ein Verfahren entschieden wird, plötzlich eine ganz andere Dimension.
Auswirkungen auf die Allgemeinheit
Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass eine rasche gerichtliche Entscheidung häufig auch im Interesse der Allgemeinheit liegt. Wenn etwa zu viel Geld an Mindestsicherung ausbezahlt wurde und zurückgefordert werden muss, können lange Verfahren finanzielle Auswirkungen für die öffentliche Hand haben. Wenn Verwaltungsstrafverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, kann die Wirksamkeit staatlicher Sanktionen beeinträchtigt werden. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass rasch geklärt wird, ob ein Verstoß gegen eine Verwaltungsnorm tatsächlich vorliegt und sind daran häufig auch weiter Folgen geknüpft. Auch wenn im Straßenverkehr Zweifel an der Verkehrszuverlässigkeit einer Person auftreten, besteht ebenfalls ein Interesse daran, dass möglichst rasch rechtlich geklärt wird, ob Maßnahmen erforderlich sind.
Ein leistungsfähiges Verwaltungsgericht dient daher nicht nur jenen, die Beschwerde erheben. Es dient der gesamten Gesellschaft und dem Rechtsstaat.
Verständlichkeit der Entscheidungen
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat beim diesjährigen Verfassungstag darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Gerichte ihre Entscheidungen für die Menschen verständlich machen.
Gerichte können langfristig nur dann auf das notwendige Vertrauen und die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung bauen, wenn ihre Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind.
Gerade die Verwaltungsgerichte sind für viele Menschen der unmittelbare Berührungspunkt mit gerichtlichem Rechtsschutz gegenüber staatlichem Handeln. Wir Richter:innen sehen es daher auch als unsere Aufgabe, in mündlichen Verhandlungen die oftmals komplexe Welt des Rechts verständlich zu machen. Eine Person, die mit einem Anliegen zu uns kommt, soll am Ende nicht nur eine Entscheidung erhalten. Sie soll auch verstehen können, warum diese Entscheidung so getroffen wurde. Warum ihr Anliegen Erfolg hatte. Oder eben auch, warum es keinen Erfolg hatte.
Aber genau hier schließt sich der Kreis zur Ressourcenfrage.
Verständlichkeit braucht Zeit. Zuhören braucht Zeit. Eine sorgfältige mündliche Verhandlung braucht Zeit. Die Ermittlung und Würdigung eines komplexen Sachverhalts braucht Zeit. Und eine rechtlich sorgfältige und gleichzeitig verständliche Entscheidung braucht Zeit.
Wenn wir wollen, dass Richter:innen jedem einzelnen Verfahren diese notwendige Aufmerksamkeit widmen können, müssen dafür auch die notwendigen Ressourcen vorhanden sein.
Denn hinter jedem Akt steht letztlich ein Mensch.
In diesem Sinne ist es dringend notwendig das Verwaltungsgericht Wien mit den erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten.
Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien zeigt, dass mit einigen wenigen zusätzlichen Richter:innen dieses Problem nicht zu lösen ist. Es braucht eine deutliche und nachhaltige Aufstockung des richterlichen Personals. Die bestehende Lücke kann nicht mehr mit Mehrarbeit ausgeglichen werden, hier ist die Belastungsgrenze schon seit Jahren nicht nur erreicht, sonders bereits weit überschritten. Die Richter:innen des Verwaltungsgericht Wien leisten seit Jahren über ihr zumutbares Arbeitspensum hinaus!
Richter:innen brauchen auch ausreichend Zeit, um einen Akt sorgfältig zu prüfen, eine Verhandlung vorzubereiten, den Menschen zuzuhören und am Ende eine rechtlich richtige und verständliche Entscheidung zu treffen. Die Ressourcenfrage ist daher keine interne Angelegenheit der Richterinnen und Richter. Sie ist eine Frage des Rechtsschutzes und damit des Rechsstaates.
Rechtsstaat braucht Ressourcen.