
Der Konsultativrat Europäischer Richter:innen (Consultative Council of European Judges – CCJE), ein beratendes Gremium des Europarats, das sich aus Richter:innen aus allen Mitgliedsstaaten des Europarates zusammensetzt, hat in seiner diesjährigen Generalversammlung eine Stellungnahme (Opinion No. 28 (2025)) verabschiedet, in deren Mittelpunkt die/der Richter:in steht und in der die notwendigen Rahmenbedingungen für das Wohlergehen definiert werden, die die Gerichtsbarkeiten des einzelnen Mitgliedstaates gewährleisten müssen.

Der thematische Bogen spannt sich von der Gewährleistung der Sicherheit und dem Schutz von Richter:innen über eine transparente und faire Verwaltung der Gerichte und des Personals, über die Ausstattung mit verlässlicher und Richter:innen unterstützender Technik bis hin zur Aus- und Fortbildung.
Bereits im Sommer 2024 wurde bei einer Konferenz des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) die sog. Nauru Declaration verabschiedet, die sich auch mit der für die Rechtspflege unerlässlichen physischen und psychischen Verfassung von Richter:innen befasste.
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