Klimakrise – Krisenklima: Thema beim 10. Grundrechtstag

Der 10. Österreichische Grundrechtstag der RIV stand unter dem Motto „Klimakrise – Krisenklima: Wie wandeln wir Demokratie, Gesellschaft und Recht?“ und fand am 25. und 26.09.2025 in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz und der ars electronica im Linzer ars electronica Center als interdisziplinäre Tagung statt. Die Veranstaltung gab einen spannenden Einblick vor welchen Herausforderungen Politik und Gesellschaft stehen und welche Rolle der Gerichtsbarkeit dabei zukommt. 

Ulrich Maidowski, Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts, betont, dass die verschiedenen Klimaentscheidungen das Bewusstsein über Klimaschutz – teils auch als Grundrecht – gestärkt haben. Dennoch brauche es eine „institutionalisierte Perspektive der jüngeren Generation“, die sich in den Gesetzgebungsprozess einbringen könne – bis hin zu einem möglichen Vetorecht bei zukunftsschädlichen Vorhaben.

Der Politikwissenschaftler Ulrich Brand von der Universität Wien verdeutlichte, dass noch keine Trendwende festgemacht werden könne: Weltweit würden 700 Milliarden Dollar an Krediten von Banken weiterhin für Investitionen in fossilen Unternehmen vergeben. Die Politik müsse die Investitionen der Wirtschaft stärker durch entsprechende Regelungen steuern. Er plädiert für einen Wandel hin zum sozial ökologischen Wohlfahrtsstaat.

Die liberale Demokratie kämpfe damit, unliebsame Maßnahmen durchzusetzen, analysiert die Philosophin Angela Kallhoff von der Universität Wien. Sie skizziert die Idee eines sogenannten „Klimanotstandsrats“, zeigt damit aber gleichermaßen die Problematik auf, wie ein solches Modell überhaupt in Legislative und Exekutive rechtsstaatlich eingebunden sein könnte.

Die Wissenschafter:innen des Jahres 2022 und 2024, Franz Essl und Siegrid Stagl machen die hohen Kosten des Klimawandels deutlich, und betonen wie sehr sich die Investition in Innovation ökonomisch lohnen könne: So bedeute eine Erderwärmung von 1,5 Grad bereits einen Verlust an globalem Einkommen von rund 3 Prozent, eine Erwärmung auf 3 Grad bereits einen Einkommensverlust von rund 10 Prozent. Eine Umschichtung von sogenannten „braunen“ Investitionen (derzeit 7 Billionen Dollar weltweit) zu „grünen“ Investitionen (derzeit nur 2 Billionen Dollar) sei nötig. Volkswirtschaftliche Berechnungen würden zeigen, dass wirtschaftlicher Wohlstand auch ohne Wachstumszwang erreicht werden könne. Die Wirtschaft sei hier auch gar nicht generell ablehnend, sie brauche nur Planungssicherheit durch klare Rahmenbedingungen durch die Politik und staatliche Institutionen.

Universitätsprofessor Daniel Ennöckl, Leiter des Instituts für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur, zeigt u.a. anhand von Entscheidungen der Gerichte in EU Mitgliedstaaten, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs wie Verantwortung und Haftung für Schäden durch den Klimawandel juristisch klargestellt werden können.

Hier geht es zum Grundrechtstag …

Teilen mit: