
Der neue Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Albert Posch führt im heute veröffentlichten Interview im Rechtspanorama der Presse aus, dass er Repräsentant einer selbstbewussten, unabhängigen und allein dem Gesetz verantwortlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sein möchte. Entscheidungen sollen auf höchstem Niveau in kurzer Verfahrensdauer erfolgen. Luft nach oben sehe er bei der Digitalisierung, etwa bei Schnittstellen zu den anderen Verwaltungsgerichten und bei internen Abläufen. Da die Verfahrenszahlen beim VwGH im Jahr 2024 von rund 6900 auf 7300 gestiegen seien, würde der Sparstift die Verfahrensdauer erhöhen.
Zur Kritik am Auswahlverfahren führt er aus, dass entscheidend sei, fachlich geeignete Personen auszuwählen. Die Situation bei der Besetzung des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts Tirol sei nicht vergleichbar mit seiner Ernennung zum Präsidenten des VwGH, weil bei der Ausschreibung des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes die Erfahrung im Bereich der Rechtsprechung ein Kriterium der Ausschreibung war im Unterschied zur Ausschreibung des VwGH-Präsidenten. Auch seine Vorgänger hätten keine richterliche Erfahrung gehabt, als sie zum Vizepräsidenten/zur Vizepräsidentin des VwGH ernannt worden seien.
Weiters betont Posch, dass konstruktive Kritik an höchstgerichtlichen Urteilen möglich sein müsse. Ein kritischer Diskurs könne auch für ein Höchstgericht von Vorteil sein, insbesondere wenn er von der Rechtswissenschaft angestoßen werde, aber auch – wie bei der Debatte zu Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes – wenn der Anstoß von der Politik komme. Entscheidend sei, dass die Bedeutung von Grund- und Menschenrechten und die Autorität und Unabhängigkeit des EGMR nicht infrage gestellt werden dürfen.
Posch, zuvor Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, sieht die Aufgabe des Verfassungsdienstes darin, die Bundesregierung und einzelne Minister in verfassungsrechtlichen Fragen zu beraten. Es sei im Regelfall nicht notwendig, externe Gutachter heranzuziehen. Letztlich sei es aber Sache der Politik, ob der Expertenmeinung des Verfassungsdienstes gefolgt werde.
Er kündigt auch an, dass der VwGH transparenter werden wird, so werden etwa die Geschäftsverteilung und die Geschäftseinteilung öffentlich einsichtig sein. Posch sagt: „Mein Ansinnen ist es, so transparent wie möglich zu sein.“
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Siehe auch:
Spitze des VwGH wird unter Missachtung europäischer Standards besetzt