Zugang zur Behördeninformationen (1): Internationale Tagung am deutschen Bundesverwaltungsgericht

Probleme beim Zugang zu Informationen und der Verwertung von Informationen stellen sich für Verwaltungsgerichte meist in zwei Bereichen:  Entweder in Form von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die weder den übrigen Verfahrensparteien noch der Öffentlichkeit bekannt werden sollen oder in Form von Behördenakten und Dokumenten, die dem Gericht gar nicht oder nicht vollständig übermittelt werden oder die Aktenteile enthalten, die von der Akteneinsicht ausgenommen werden sollen.

Unter dem Titel: „Access to information held by puplic institutions and processing of secret information in administrative court procedure“ widmete sich eine zweitätige internationale Konferenz am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig insbesondere der Frage des Umgangs mit vertraulichen bzw. geheimen Behördeninformationen. Veranstalter war die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (AEAJ).

Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, und der Präsidentin von AEAJ, Edith Zeller, die darauf hinwies, dass derzeit in Europa die nationalen Verwaltungen einerseits bestrebt sind, einen möglichst umfassenden Zugang zu Informationen über Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, anderseits aber eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle ihrer Tätigkeit möglichst einschränken wollen. Diese Entwicklung sei unter den Blickwinkel der Gewaltenteilung („checks and balances“) Anlass für Besorgnis.

Dimitrios Gratsias,  Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (General Court), gab in seinem Vortrag einen Überblick über die Probleme, die sich für sein Gericht im Umgang mit vertraulichen Informationen und deren Rechtsgrundlagen stellen. Der französische Verwaltungsrichter Jean-Francois Goujon-Fischer berichtete aus Sicht des Europarats, welche Abwägungen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit Terrorismus zwischen Grundrechten und Fragen der öffentlichen Sicherheit treffen muss.

Welche Fragestellungen sich in Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand („state of emergency“) in Frankreich für Verwaltungsrichter ergeben, war Gegenstand des Vortrages von  Bernard Even, Vizepräsident der AEAJ und Senatspräsident am Verwaltungsgericht 2. Instanz in Paris.

Bereits zur Vorbereitung der Veranstaltung war von Rasa Ragulskyte-Markoviene, Vizepräsidenten der AEAJ und Richterin am Verwaltungsgericht Vilnius, ein Fragebogen ausgearbeitet worden, mit dem die jeweilige Praxis der Verwaltungsgerichte im Umgang mit Geheimdokumenten und deren nationale Rechtsgrundlagen erhoben wurden. Zu diesen Themen wurden aktuelle nationale Fälle präsentiert.

Der Vergleich der  nationalen Rechtsgrundlagen, der unterschiedlichen Gerichtspraxis und Falllösungen waren dann Gegenstand des zweiten Tages der Veranstaltung.

Das Tagungsprogramm …

Die Rede der AEAJ Präsidentin Edith Zeller

 

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