Das war das Maiforum 2016

P1030631Dass die Themenstellung „Contemporary judgement writing“ auf sehr großes Interesse stieß, zeichnete sich schon vor Beginn der Veranstaltung ab.

Letztlich waren im voll besetzten Sitzungsaal des Niederösterreichischen Landtags RichterInnen aller Verwaltungsgerichte – ausgenommen Vorarlberg – vertreten und erstmals auch eine Reihe von JustizrichterInnen, darunter Sabine Matejka, Vizepräsidentin der Richtervereinigung.

Die Tagung ist ihrem Anspruch, die Anforderungen an eine zeitgemäße richterliche Tätigkeit zu formulieren und Herausforderungen zu benennen, voll gerecht geworden. Gerade der Vortrag von Prof. Forgo, der aus Sicht der Rechtsphilosophie die traditionellen juristischen Denk- und Arbeitsweisen hinterfragte, bot ungewohnte Denkanstöße.

Die vom Präsidenten des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, aufgezeigten Probleme der Verständlichkeit und Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen haben weitestgehend auch für die Verwaltungsgerichte Bedeutung.

Harald Wagner machte deutlich, welche Auswirkungen komplexe und grenzüberschreitende Sachverhalte auf die richterliche Arbeitsweise haben und welche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um Massenverfahren sachgerecht bewältigen zu können.

 

Während die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs postulierten Qualitätsanforderungen an die Verwaltungsgerichte kompakt und übersichtlich von Hofrat Nedwed referiert wurden, gab Katharina Häusler vom Ludwig- Boltzmanninstitut für Menschrechte einen detaillierten Überblick über die Anforderungen im Grundrechtsschutz, denen sich die Verwaltungsgerichte zu stellen haben. Gerade die Herausforderungen im Grundrechtschutz sind derzeit unter dem Titel „Conflicts of Norms“ Gegenstand kontroversieller juristischer Diskussionen in ganz Europa und wird dieses Thema in Rechtsbereichen wie Asyl, Migration, Staatsschutz, Datenschutz etc. für die Verwaltungsgerichte noch große Herausforderungen bringen.

Leider fand sich auf Grund des komprimierten Programms nicht ausreichend Zeit für Diskussionen, es wird aber eine Zusammenfassung der Beiträge in den nächsten Tagen auf „verwaltungsrichter.at“ erscheinen.

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