Das LVwG Steiermark hat erheblichen Aktenanfall und fördert Fort- und Weiterbildung in Kooperation mit der UNI Graz

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Steiermark für das Jahr 2025 wurde veröffentlicht und zeigt eine Steigerung des Aktenanfalls von 20,61 % im Vergleich zum Vorjahr auf. Insgesamt sind beim LVwG Steiermark 5.741 Rechtssachen neu angefallen. Dies betraf nur in 34,15 % der Akteneingänge Verwaltungsstrafverfahren und damit um 15,27 % weniger als im Vorjahr. Einen besonderen Anstieg gab es in den Materien Abgabenrecht und bei der Kultur- und Sportförderungsabgabe. Erledigt wurden 5.492 Geschäftsfälle; auch hier gab es eine Steigerung von 13,80 % im Vergleich zum Vorjahr. Jede:r Richter:in hat im Durchschnitt 148,63 Geschäftsfälle oder 194,26 Punkte je Geschäftsabteilung erledigt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Berichtsjahr 113,75 Tage (3,75 Monate), somit ähnlich wie im Vorjahr. In 42,17 % aller erledigten Beschwerdefälle musste die Entscheidung der Behörde aufgehoben, respektive abgeändert werden. Nur etwa 3,06 % aller Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts wurden mit einer Revision bekämpft (168 Revisionen). Erfolgreich war die Revisionen bei lediglich 0,53 % aller Entscheidungen (23 Aufhebungen und 6 teilweise Aufhebungen). Lediglich 17 Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurden eingebracht, wovon nur eine zur Gänze und eine teilweise erfolgreich war.

Es wurden 25 Gesetzes- und Verordnungsanfechtungen (2024: 10) beim VfGH eingebracht und ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gestellt.

Beim LVwG Steiermark wurden im Berichtsjahr wegen Pensionierungen ein neuer Vizepräsident und drei neue Richter:innen ernannt. Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten sind 37 Richter:innen am LVwG Steiermark im Berichtsjahr tätig gewesen bzw. 36,95 Vollzeitäquivalente. Das LVwG Steiermark ist nach wie vor auf zwei Gebäude aufgeteilt. Es wird betont, dass es langfristig unumgänglich sei, die Räumlichkeiten an einem Standort zu konzentrieren. Durch die Vermischung mit anderen Abteilungen der Landesregierung sei für manche Bereiche die unbedingt notwendige Sicherheit für Richter:innen nicht gewährleistet.

Die Digitalisierung des LVwG wurde auch 2025 weiter vorangetrieben und der elektronische Akt auf das Evidenzbüro sowie die Kostenstelle ausgeweitet. Die Verwendung von Dragon NaturallySpeaking hat sich etabliert.

Das Evidenzbüro ist neben dem Leiter mit weiteren sechs Mitarbeiter:innen besetzt, die auch die Informations- und Medienstelle betreuen und eine professionelle, zeitnahe und qualitativ hochwertige Informations- und Medienarbeit anbietet. Diese stellt eine zentrale Ansprechstelle für alle Medienvertreter und die Bevölkerung dar, die auf der Suche nach gezielten Informationen und Auskünften über das Landesverwaltungsgericht sind.

Um dem immer größer werdenden Bedarf an Anonymisierungen gerecht zu werden, wurde im Berichtsjahr das Anonymisierungstool „A-Tool“ angeschafft, welches eine spezielle Softwarelösung darstellt, die zur automatisierten Anonymisierung von Textdaten, wie Erkenntnissen und Beschlüssen, eingesetzt wird.

Das LVwG Steiermark hat im Berichtsjahr zahlreiche Aus- und Weiterbildungen initiiert, wie zB gerichtsinterne Arbeitskreise sowie zwei Klausuren über jeweils zwei Tage, eine für das administrative Personal und eine für alle Bediensteten mit verschiedenen Themenschwerpunkten ua. die Verwendung von KI-Tools im LVwG. Zur Förderung der sprachlichen Kompetenzen findet am LVwG wöchentlich das sogenannte „LegalEnglishCoffee“ statt. Unter Anleitung einer Kommunikationstrainerin diskutieren die Teilnehmer dabei über allgemeine sowie juristische Themen und erweitern gezielt ihren englischen Fachwortschatz.

Die Pflicht zur „proaktiven Information“ trifft mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zum einem die Gerichtsbarkeit, wobei das LVwG schon vor Inkrafttreten des IFG stets bemüht war, Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu veröffentlichen. Zwölf IFG-Verfahren sind im Berichtszeitraum eingegangen. Zum anderen betrifft die Informationsfreiheit auch die monokratische Justizverwaltung. Aus diesem Grund wurden im Berichtsjahr sämtliche Informationen von allgemeinem Interesse auf der Homepage des LVwG veröffentlicht. Auch Informationsbegehren nach § 7 IFG können an die LVwG zulässigerweise gestellt werden, wobei im Berichtsjahr keine derartigen Anträge an die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts gestellt wurden.

Das LVwG Steiermark nimmt an der REWI-Praxisbörse der Universität Graz teil und bietet den Studierenden das ganze Jahr über Praktikumsplätze an. Den Studierenden wird dadurch bereits im Rahmen ihres Studiums die Möglichkeit geboten, erste Erfahrungen in den vielfältigen juristischen Rechtsbereichen des Landesverwaltungsgerichts zu sammeln. Weiters wird ein Moot-Court Verwaltungsgericht unter Mitwirkung der Richter:innen des LVwG Steiermark an der Uni Graz angeboten.

Bemerkenswert und transparent ist auch die Kostenstruktur des LVwG: Der durchschnittliche Kostenaufwand pro entschiedenem Verfahren betrug im Berichtsjahr € 2.665,37 (im Vergleich zu € 2.793,95 im Jahr 2024). Der Personal- und Sachaufwand des LVwG wird im Landesbudget ausgewiesen. Die Verfügung dieser Mittel oblag exklusive der Objekt-, Personal- und Reisekosten der Präsidentin des LVwG Steiermark. Dem Gerichtsaufwand in der Gesamthöhe von € 110.108,52 (2024 € 108.505,67) stehen im Jahr 2025 Einzahlungen in Höhe von € 156.001,13 (2024 € 120.200,69) gegenüber, sodass sich ein positiver Saldo von € 45.892,61 (2024 € 11.695,02) ergibt.

Hier geht es zum Tätigkeitsbericht des LVwG Steiermark …

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