„Die Justiz wird sich nicht beugen“ als Statement albanischer Richter:innen nach Attentat

Nur ein paar Tage nachdem die VRV im Austausch mit den albanischen Richter:innen im Rahmen ihrer Studienreise war, wurde Richter Astrit Kalaja in Ausübung seiner Tätigkeit erschossen. In einer Ansprache hat Sokol Sadushi, Präsident des Verfassungsgerichts, in der Versammlung der Richter:innen der Republik Albanien am 9. Oktober 2025 diesen gravierenden Vorfall verurteilt, der nicht nur die Justiz, sondern den gesamten Staat erschüttert habe. Besonders schockierend sei, dass der Mord im Gerichtssaal stattgefunden habe, einem Ort, an dem das Gesetz herrschen und Bürger:innen Schutz finden sollten.

Ähnliche Worte finden sich auch in einer Erklärung der Richter:innen der Republik Albanien, in der auch feierlich erklärt wird: „Die Justiz wird sich nicht beugen.“ Kein Akt der Gewalt, Einschüchterung oder Hasskampagne wird die albanischen Richter:innen davon abhalten, ihre verfassungsmäßige Pflicht zu erfüllen. Die Unabhängigkeit der Justiz sei kein Privileg – sie sei ein Schutz für jede:n Bürger:in, der/die durch das Gesetz Schutz suche.

Der Mord sei eine „vorhergesagte Tragödie“, da Richter:innen seit Jahren Ziel von Beleidigungen, Drohungen und Verunglimpfungen geworden seien. Anstatt die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen, sei ihre Autorität systematisch untergraben worden. Es habe sich ein Klima der Respektlosigkeit entwickelt, das einer anhaltenden Kampagne von Angriffen gleichkomme. Kritisiert werden einerseits Politiker:innen aus Regierung und Opposition und die Medien aber auch das Schweigen staatlicher Institutionen, die zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit verpflichtet wären.

Die albanischen Richter:innen üben auch Selbstkritik und erkennen an, dass die albanische Justiz noch nicht das Niveau erreicht habe, das die Gesellschaft zu Recht erwarte. Betont wird, dass nur eine Justiz, die ihre eigenen Schwächen erkenne und daran arbeite, das moralische Recht habe, von anderen Rechenschaft zu verlangen. Von der Exekutive und Legislative werde die Übernahme von Verantwortung für eine moderne und ausreichend mit Ressourcen und Personal ausgestattete Justiz gefordert, die zu beschützen sei. Der Oberste Justizrat werde daher aufgefordert, entschlossen und rasch zu handeln. Die Sicherheit bei Gericht und der Richter:innen seien eine Voraussetzung für die Existenz des Rechtsstaats.

Keine Gewalttat dürfe die Gerechtigkeit beugen, keine Drohung dürfe den/die Richter:in von seiner Pflichterfüllung abhalten und kein politischer oder öffentlicher Druck dürfe die Unabhängigkeit des Urteils beeinträchtigen.

Dazu gibt es einen Forderungskatalog der Richter:innenversammlung zur justiziellen Sicherheit aber auch zur institutionellen Verantwortung.

Hier geht es zur Rede des Präsidenten des Verfassungsgerichtes …

Hier geht es zur Stellungnahme der Richter:innen der Republik Albanien …

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