In Deutschland schlägt das Bundesjustizministerium (BMJ) Änderung des Grundgesetzes zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor

Wie kann das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden geschützt werden? Das BMJ stellt hierfür als Gesprächsgrundlage der Ampel und Union einen Gesetzesentwurf und Diskussionspunkte vor, berichtet LTO .

Das Grundgesetz ordnet in Art. 94 Abs. 2 GG nur knapp an, dass für das Bundesverfassungsgericht „seine Verfassung und das Verfahren“ durch ein einfaches parlamentarisches Gesetz geregelt werden. Das ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geschehen. Es legt die Amtszeit sowie die Wahl der Mitglieder des Gerichts mit Zweidrittelmehrheit fest, schließt deren Wiederwahl nach ihrer 12-jährigen Amtszeit aus und enthält das Prozessrecht des Gerichts. 

Aufgrund der einfachen Mehrheit können die Bestimmungen dieses Gesetzes leicht geändert werden. Die Entwicklungen und Gefährdungen der Demokratie in einigen europäischen Staaten zeigen, dass mit einfacher Mehrheit Richterwahl, Amtszeit und Verfahrensvorschriften geändert und damit dessen verfassungsrechtliche Kontrollfunktionen weitgehend lahmgelegt werden können.

Deshalb wird überlegt, alle wesentlichen Vorgaben für das Gericht in das Grundgesetz und damit in die Verfassung aufzunehmen. Der Arbeitsentwurf des BMJ schlägt daher vor, die Grundorganisation des Gerichts und die Rechtsstellung der Richter in der Verfassung zu verankern. In Art. 93 Abs. 1 GG-Entw. wird vorgesehen, dass das Bundesverfassungsgericht „ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes“ ist. Ob diese Änderungen tatsächlich mehr Schutz bieten, ist jedoch umstritten.

Die Wahl der Mitglieder des Gerichts, die im BVerfGG geregelt sind, werden jedoch nicht vom Arbeitsentwurf aufgegriffen und in das Grundgesetz übernommen, wird kritisiert. So könnte es zu Problemen vor allem im Bundestag kommen, in dem immer mehr Fraktionen mit völlig verschiedenen politischen Richtungen vertreten sind, und die erforderliche Zweidrittelmehrheit eine große Hürde wäre. Gegen Wahlblockaden sollte durch Schaffung von konstitutionellen Regelungen eine zeitgerechte Wahl garantiert werden, wird gefordert.

Begrüßt wird vor allem, dass nach dem Arbeitsentwurf im Grundgesetz klargestellt werden soll, dass Entscheidungen des Gerichts alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte binden und für bestimmte Verfahren Gesetzeskraft entfalten.

Hier geht’s zum Beitrag auf lto.de: BVerfG-Schutz: BMJ schlägt Grundgesetzänderung vor

Hier geht’s zur Analyse des Arbeitsentwurfs auf lto.de vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof: Kirchhof: Die ‚offene Flanke‘ des BVerfG schließen!

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