Novelle zum AVG, VStG und VwGVG

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Die mit dem verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG), BGBl. I
Nr. 16/2020, geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen
Amtshandlungen) mittels Videokonferenz soll mit dieser Novelle zum AVG und VStG unabhängig von der epidemischen Lage in das Dauerrecht übernommen werden.

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