AEAJ: Druck gegen Polnische Richter/Innen durch willkürliche Disziplinarverfahren

In einem  Brief an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Hrn Timmermans,  berichtet die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) über die Situation der Polnischen Richter/innen.

Durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahern gegen Richter/innen habe der politische Druck eine neue inakzeptable Dimension erreicht, so Edith Zeller, die Präsidentin der AEAJ.

Grundlage war ein offener Brief der polnischen Richtervereinigung IUSTITIA von Februar 2019, in dem detailliert neue Versionen des Unterdrucksetzens polnischer Richter/innen, unter anderem durch  willkürliche Disziplinarverfahren, beschrieben wurden.

 

Aus rezent erhaltenen Informationen geht hervor, dass ein Urteil des „neuen“ Disziplinargerichts“, (eine spezielle Kammer unter Beiziehung von Laienrichtern, mehrheitlich Staatsanwälten und Personen aus anderen juristischen Berufen am Obersten Gerichtshof), gegen eine polnische Richterin wegen eines offenkundig nicht zu beanstandenden Verhaltens gefällt wurde.

Dazu siehe dazu  die öffentliche Resolution der lokalen Anwaltskammer.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf insbesondere auf die Europäischen Standards:

CCJE, Stellungnahme Nummer 3, para. 63:

„Der Kern eines Disziplinarverfahrens gründet sich auf ein Verhalten, welches demjenigen grundlegend entgegen steht, das von einem Professionellen in der Position der Person, die sich angeblich falsch verhalten hat, erwartet wird. „
 

Siehe dazu auch para. 60:

“ Um disziplinarrechtliche Verfahren zu rechtfertigen, muss das Fehlverhalten vielmehr schwerwiegend und augenfällig sein“.

 

Hier der Brief als PDF ….

 

 

 

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