Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung mehrere Punkte der Reform für rechtswidrig.
Dabei geht es unter anderem um die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit für ein gültiges Urteil, die Vorschrift, dass das Gericht aus mindestens 13 Richtern bestehen muss und die neue Regelung, dass das Gericht Fälle in chronologischer Reihenfolge behandeln muss. „Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts“, sagte Andrzej Rzeplinski, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts.
Die Regierung hat bereits angekündigt, sie werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße. Das umstrittene Gesetz beschäftigt auch die Venedig-Kommission, ein Gremium von Rechtsexperten des Europarats. Zudem hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eröffnet.
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Siehe dazu auch: Die Unterwerfung des Verfassungsgerichts