VG-Reform könnte Gesetzesbeschwerde bringen

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit könnte Bürgern auch die Gesetzesbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

Grüne und FPÖ fordern dies, die Koalition überlegt noch und verweist auf laufende Verhandlungen. Für die Verwaltungsgerichtsreform ist eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung einer Oppositionspartei nötig.

Schon lange wird darüber diskutiert, Bürgern selbst – und nicht nur den Gerichten zweiter Instanz – die Möglichkeit zu eröffnen, sich an den VfGH zu wenden, wenn sie meinen, wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt worden zu sein. Der VfGH selbst spricht sich seit langem dafür aus. Im Österreich-Konvent unter der schwarz-blauen Regierung gab es darüber auch weitgehende Einigkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) lehnt die Gesetzesbeschwerde allerdings „mit Nachdruck“ ab. Sie würde Verfahren verzögern und verteuern und dadurch den Wirtschaftsstandort Österreich beeinträchtigen, heißt es in einem Beschluss der Vollversammlung.

Die parlamentarischen Verhandlungen laufen noch, in der Vorwoche wurde das Experten-Hearing abgeschlossen. Die Koalitionsparteien befinden sich noch im „interne Entscheidungsprozess“. SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann hat aber „durchaus Sympathien“ für die Gesetzesbeschwerde. Er verweist auf die Zustimmung von VfGH und VwGH und auch darauf, dass ein solches Rechtsmittel „international durchaus üblich“ sei. Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl steht dem neuen Rechtsschutz-Instrument „nicht ablehnend gegenüber“.

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