Straßensicherheit: EU hart gegenüber Fahrern, die Verkehrsdelikte im Ausland begehen

Im Ausland begangene Verkehrsdelikte werden nun geahndet, auch die vier „großen Killer“, die für 75 % der Verkehrstoten verantwortlich sind: Geschwindigkeitsübertretungen, Überfahren eines roten Stopplichts, Missachtung der Gurtanlegepflicht und Alkohol am Steuer. Darauf einigten sich die EU-Verkehrsminister auf ihrer heutigen Sitzung in Brüssel.

Der für Verkehr zuständige Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas, hierzu: „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer. Viele Menschen scheinen zu denken, dass Regeln im Ausland für sie nicht mehr gelten. Meine Botschaft lautet, dass sie sehr wohl gelten und dass wir sie auch anwenden werden.“

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