OGH: Schadenersatz für verhängte Schubhaft – kein Mitverschuldenseinwand

Der Schadenersatzanspruch bei rechtswidriger Schubhaft ist verschuldensunabhängig zu gewähren. Ob die Schubhaftbeschwerde des Häftlings bereits früher erhoben hätte werden können, ist daher irrelevant.

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