Editorial ZUV 1/2013

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

auf Bundes- und Landesebene laufen weiterhin die Vorbereitungen zur Errichtung der neuen Verwaltungsgerichte ab 1. Jänner 2014. Ein wesentlicher Schritt wurde mit der Beschlussfassung des Verfahrens- und der Übergangsrechts durch den Bundesgesetzgeber gemacht. Im Rahmen einer vom UVS Tirol durchgeführten Veranstaltung wurden in Vorträgen erstmals die wesentlichen Neuerungen erörtert. Die schriftlichen Fassungen finden Sie in der vorliegenden Ausgabe. Sie liefern ein erstes Bild von den einschneidenden Änderungen, die die gesamte staatliche Verwaltung durch die Reform erfährt. Anhand des Beispieles Tirol stellt der Präsident des UVS Tirol und künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichtes in einem weiteren Beitrag dar, wie die künftigen Verwaltungsgerichte strukturiert und organisiert sein werden. Dazu gilt es jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bundesländer nicht zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation gefunden haben und einigen Organisationsgesetzen grobe Mängel, was die Unabhängigkeit der künftigen Gerichte anlangt, anhaften (siehe Editorial in ZUV 4/2012 ).

Abschließend darf ich Sie noch auf den Beitrag von Ludwig Weh zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hinweisen. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich die diesbezüglichen Regelungen an den EuGH zur Prüfung auf ihre EU-Grundrechtskonformität herangetragen.

Arnold Zotter (Chefredakteur)

Fachbeiträge:

  • Der Übergang zum gerichtlichen Rechtsschutz (Ines Kroker)
  • Das Verfahren vor dem LVG (Albin Larcher)
  • Beschwerde und Vorverfahren bei der Behörde (Gerold Dünser)
  • Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (Sigmund Rosenkranz)
  • Organisation und Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol (Christoph Purtscher)
  • Verfassungsgerichtshof prüft Vorratsdatenspeicherung (Wilfried Ludwig Weh)
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