
Der UN-Menschenrechtsrat hat in seiner 63. Sitzung die Resolution „Implications of artificial intelligence for the promotion and protection of human rights“ verabschiedet. Österreich zählt zu den Staaten, die den Resolutionsentwurf eingebracht haben.
Der Menschenrechtsrat erkennt darin das erhebliche Potenzial künstlicher Intelligenz für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten an. KI kann unter anderem den Zugang zu Informationen, Bildung, Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen erleichtern, die Inklusion verbessern sowie Forschung und Innovation unterstützen.
Gleichzeitig äußert der Menschenrechtsrat seine Besorgnis, dass Systeme der künstlichen Intelligenz die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten untergraben können. Genannt werden insbesondere die Reproduktion und Verstärkung von Diskriminierung, die Bedienung von strukturellen Ungleichheiten, Marginalisierung, Stereotypen und Vorurteilen sowie Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre.
Die Resolution verweist ausdrücklich auch auf den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justizverwaltung („administration of justice“). Der Menschenrechtsbeirat betont, dass der Einsatz von KI-Systemen ohne geeignete technische, regulatorische, rechtliche und ethnische Schutzmaßnahmen die Ausübung von Menschenrechten beeinträchtigen und das Risiko einer Verstärkung von Diskriminierung und strukturellen Ungleichheiten mit sich bringen kann.
Der Menschenrechtsrat fordert die Staaten darüber hinaus auf, bei der Entwicklung und Umsetzung gesetzlicher, regulatorischer, administrativer und politischer Rahmenbedingungen die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf sämtliche Menschenrechte zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung und Bewältigung tatsächlicher oder möglicher Diskriminierungen und anderer nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte zu treffen.
Zudem fordert der Menschenrechtsrat eine menschliche Überprüfung sowie wirksame Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen, die durch Systeme künstlicher Intelligenz getroffen oder unterstützt werden, sicherzustellen.
Hier geht es zur Resolution A/HRC/63/L.25 des Menschenrechtsrates …