
Das Landesverwaltungsgericht Burgenland, als kleinstes Verwaltungsgericht in Österreich, hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2024 bis 2025 veröffentlicht. Jede:r Richter:in des LVwG Burgenland hat eine Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsmaterien zu betreuen, da eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete aufgrund der Kleinheit des Gerichtes nicht möglich ist. Der Aktenanfall ist in den Berichtsjahren im Vergleich zur Vorperiode auf 2.273 (davor: 2.057) stark angestiegen; 48,9 % des Aktenanfalls sind Strafsachen. Dieser Trend an sehr hohen Anfallszahlen setze sich noch im verstärkten Ausmaß auch 2026 fort. Die Ernennung von zwei weiteren Richter:innen im Februar 2026 wirke sich aber bereits positiv auf die Erledigungszahlen aus. Im Berichtszeitraum wurden 15 Normprüfungsanträge an den Verfassungsgerichtshof gestellt.
Nach der krankheitsbedingten Pensionierung der früheren Präsidentin im November 2023 wurde der vormalige Vizepräsident mit 01.06.2024 zum Präsidenten bestellt und am 01.11.2024 eine neue Vizepräsidentin ernannt. Nachdem im Februar 2025 eine Kollegin verstorben ist, wurden mit 01.10.2025 zwei Richter:innen ernannt, sodass am Ende der Berichtsperiode neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin neun Richter:innen am LVwG tätig waren. Effektiv standen dem LVwG Burgenland im gesamten Berichtszeitraum lediglich 9,2 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Pro Richter:in sind im Durchschnitt 247 Verfahren angefallen und hat jede:r Richter:in 236 Akten erledigt.
Das LVwG Burgenland hat mit einem hohen Aktenrückstand zu kämpfen (813 Rechtssachen blieben am Ende des Berichtszeitraumes unerledigt), was auf den außergewöhnlich hohen Aktenanfall und die zeitverzögerte Nachbesetzung von Richter:innen zurückzuführen sei. Dies hatte auch eine negative Auswirkung auf die Erledigungsdauer, die jedoch trotzdem in den Berichtsjahren auf 242 Tage (davor 273 Tage) verkürzt werden konnte.
Der Präsident des LVwG Burgenland ist gesetzlich bereits seit 2014 an keine Weisungen der Landesregierung gebunden. Er verfügt über den Sachaufwand und ist Dienstbehörde für alle Bediensteten des Gerichts (außer in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten). Die Landesregierung hat den Präsidenten bei der Zuweisung von sonstigen Bediensteten an das LVwG oder vom LVwG an eine andere Dienststelle des Landes zu hören.
44,4 % aller Beschwerden wurden mit Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes ganz oder teilweise stattgegeben. Es wurden nur 6 % der Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes bei den Höchstgerichten angefochten und hatten 98,6 % aller getroffenen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Bestand.
Um weiterhin ein sehr qualifiziertes sowie ausreichend erfahrenes richterliches Personal am Landesverwaltungsgericht sicherzustellen, werde eine Erhöhung der Bezüge der Richter:innen des LVwG Burgenland angestrebt. Dabei sollten auch die in der Privatwirtschaft erworbenen beruflichen Erfahrungen besoldungsrechtlich in einem viel stärkeren Maß berücksichtigt werden, als dies derzeit der Fall sei. Das LVwG Burgenland appelliert an die politischen Entscheidungsträger, weiterhin zeitnah für eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung zu sorgen.
Das LVwG ist im Regierungsgebäude Landhaus neu in Eisenstadt untergebracht und teilt sich mit dem Landesrechnungshof einen gesonderten Eingang. Es stehen zwei vollklimatisierte, schallgedämmte und videoüberwachte Verhandlungssäle über eine Sicherheitsschleuse zur Verfügung. Über gesicherten VPN-Zugang kann mit dem Laptop gearbeitet werden. Mit dem Spracherkennungsprogramm „iurisdiction® Edition + Dragon Professional Version 13“ kann direkt in das Word-Dokument diktiert werden.