Postenkorruption im öffentlichen Dienst muss zukünftig verhindert werden

Der Standard ist der Frage nachgegangen, wieso die Verwaltung in Österreich als politisiert gelte, obwohl nach den gesetzlichen Vorgaben die Bestqualifizierten bei der Postenvergabe zum Zug kommen sollten. Dabei zeige sich, dass das österreichische System an vielen Punkten anfällig für Manipulationen sei. Die ZIB II widmete sich ebenso diesem Thema und zeigte auf, dass entgegen rechtlicher Vorgaben die parteipolitische Postenbesetzungen in Österreich durchaus üblich sei. Durch die nun erstmalige (nicht rechtskräftige) Verurteilung eines hochrangigen Politikers werde die strafrechtliche Relevanz solcher Einflussnahmen deutlich und könne dies möglicherweise zu einem Umdenken führen, dass dies kein Kavaliersdelikt sei.

Ein Bewerbungsprozess beginne mit einer Ausschreibung, dafür werde die Arbeitsplatzbeschreibung – sofern es eine gibt – herangezogen und sei eine Frist von einem Monat für die Ausschreibung bei Freiwerden der Stelle nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 vorgesehen. Diese Frist werde meist – ohne erkennbare Gründe – nicht beachtet, wohl auch weil es keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung gebe. Dies sei das erste Einfallstor für die mutwillige Verzerrung von Postenvergaben. Weiteres Einfallstor sei, dass es bei neu geschaffenen Stellen noch keine Arbeitsplatzbeschreibung gebe und daher mit den inhaltlichen Anforderungen bei der Ausschreibung jongliert werden könne. Aber auch sonst könnten die Ausschreibungskriterien – unabhängig von den Anforderungen an den Posten bzw. von diesen abweichend – für den Wunschkandidaten angepasst werden.

Als dritte Manipulationsmöglichkeit zeige sich die Zusammensetzung der Kommission. Solche Kommissionen haben vier stimmberechtigte Mitglieder, zwei davon bestimme das Ministerium, eines die Gewerkschaft und eines die Personalvertretung, was dazu führen könne, dass alle vier ein Naheverhältnis zur gleichen Partei haben könnten. Über die Auswahl der Kommissionsmitglieder lasse sich indirekt auch das Abschneiden der Bewerber:innen steuern. Kritische Kommissionmitglieder könnten zudem frühzeitig ausgeschieden werden. Hier könnte ein Pool aus qualifizierten Experten, die mittels Auslosung den Vorsitz bestimmen, Abhilfe schaffen.

Wie viele Einflussnahmen es bei Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst tatsächlich gebe, lasse sich nicht beziffern, jedoch zeigten die Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission einige dieser politischen Günstlingswirtschaften auf. In den vergangenen zwei Jahrzehnten habe es demnach 107 Fälle politischer Diskriminierung bei Postenvergaben in der Bundesverwaltung gegeben. Politikwissenschafter Laurenz Ennser-Jedenastik sieht in dieser Zahl bloß die „Spitze des Eisbergs“, da die Gleichbehandlungskommission nur von Personen konsultiert werde, die in der Karriere nichts mehr zu verlieren haben. Insgesamt seien in 15 Jahren 228 Anträge an die Bundesgleichbehandlungskommission gestellt worden, zu denen mehrheitlich eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauen festgestellt worden sei. Es würden oft Posten zur Versorgung der eigenen Klientel herangezogen.

Zu beachten sei aber, dass übergangenen Bewerbern nur eine finanzielle Entschädigung für den entgangenen Verdienst zustehe, der schlussendlich vom Steuerzahler zu finanzieren sei. Der Wunschkandidat bleibe dagegen im Amt. Im geltenden Regelwerk sei es äußerst schwierig, die Personalkommissionen finanziell haftbar zu machen, auf deren verfehlte Bewertung eine Postenvergabe zurückging. Regressforderungen gegen Kommissionsmitglieder kommen in der Praxis nicht vor.

Der Politikwissenschafler Laurenz Ennser-Jedenastik führt aus, dass das System der parteipolitischen Postenvergabe in Österreich eine lange Tradition habe. Auch wenn sich die Situation etwas verbessert habe, sei keine wesentliche Änderung wahrzunehmen. Gerade bei Positionen, die nicht befristet, sondern langfristig abgeschlossen werden und in einem Beamten- oder Vertragsbedienstetenstatus münden, sollte es solche Einflussnahmen von politischer Seite nicht geben. Dazu wären entsprechende Nachschärfungen bei den Auswahlkommissionen erforderlich, um den starken Einschlag eines politischen Einflusses auf die Kommission abzuschaffen. Hilfestellungen von Politikern aufgrund von Wünschen aus der Bevölkerung sei eine Gradwanderung und brauche es bei der Politik viel mehr Sensibilisierung, wo hier Grenzen zum Strafbaren bestehen.

Die Soziologin Julia Partheymüller vom Institut für Staatswissenschaften der Universität Wien betont im digitalen Medium Jetzt, dass es wesentlich sei, auf die größeren Probleme zu schauen und diese unabhängig von Einzelpersonen zu thematisieren. Nur so könne ein Kultur- und Systemwandel erfolgen. So werde das erste Strafurteil in diesem Zusammenhang das größere systemische Problem an der Postenkorruption nicht ändern und von der Bevölkerung auch nicht so wahrgenommen. Da sich durch Skandale in den meisten Fällen das Wahlverhalten innerhalb einer Partei nicht ändere, sei es umso wichtiger, dass sich die Bevölkerung aktiv (innerhalb und außerhalb der Politik) engagiere. Medien müssten nach Skandalen die politischen Besserungsversprechen kritisch hinterfragen, sodass die kritische Öffentlichkeit die Änderungen einfordern könne und die Politik unter Zugzwang bringe.

Das Bundeskanzleramt hat bereits im Dezember 2025 einen Vortrag an den Ministerrat zur „Effizienzsteigerung und Objektivierung im Bundesdienst“ versendet, der Folgendes beinhaltet: „Zur Objektivierung der Auswahlverfahren wird gemäß Regierungsprogramm die Stärkung unabhängiger Elemente in Kommissionen (z.B. ressortfremde Mitglieder, Begründungspflichten) forciert. Zudem werden die Einstiegstests für Bewerberinnen und Bewerber in der Bundesverwaltung weiterentwickelt. Auf Personalleihen soll nur in begründeten Ausnahmefällen zurückgegriffen werden. Bei Interimsbesetzungen sollen die gesetzlich vorgesehenen Fristenläufe bei der Nachbesetzung von vakanten Stellen strikt eingehalten werden.“ Die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe möchte im Juni ihre Ergebnisse präsentieren. Erfreulich ist auch, dass in diesem Papier vermerkt wird, dass es keine Einsparungen im Bereich der Gerichtsbarkeit geben soll.

Hier geht es zum Beitrag im Standard vom 09.05.2026 …

Hier geht es zum Vortrag an den Ministerrat vom 12.12.2025 …

Hier geht es zum Beitrag in der ZIB II vom 07.05.2026 …

Hier geht es zum Beitrag im digitalen Medium Jetzt vom 05.05.2026: Nach dem Urteil gegen August Wöginger: Was braucht es für nachhaltige Veränderung?

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