
Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg für 2024 weist die richterliche Belegschaft beim LVwG Vorarlberg im Berichtszeitraum mit gemittelt 13,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) aus. Von den insgesamt 17 bzw 18 Richter:innen waren die Vizepräsididentin, 6 Richterinnen und 2 Richter teilzeitbeschäftigt und zwei Richter:innen in Karenz.
Im Berichtsjahr sind insgesamt 1.589 Rechtssachen (im Vorjahr 1.480) angefallen, dies betraf zu mehr als zwei Drittel Verwaltungsstrafsachen mit dem Schwerpunkt StVO und KFG. Bei den Administrativverfahren bildeten die Beschwerden nach dem Baugesetz (112) und dem Führerscheingesetz (106) die höchsten Anfälle.
Im Jahr 2024 wurde 1.639 Rechtssachen erledigt, das ist ein Plus von 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Lediglich 501 blieben unerledigt, davon sind nur 39 vor dem 01.01.2024 angefallen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug bei den im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren 3 Monate (90 Tage).
Gegen die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes wurden im Berichtsjahr 42 Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof erhoben und 99 Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof. Nur in drei Fällen hat der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung zumindest teilweise aufgehoben. 18 Revisionen wurde zumindest teilweise stattgegeben. Das Landesverwaltungsgericht hat 3 Normprüfungsanträge an den Verfassungsgerichthof gestellt, über die jedoch noch nicht entschieden wurde.
Die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes werden einerseits für den internen Gebrauch im Aktenverwaltungsprogramm beschlagwortet und andererseits werden Rechtssätze und Volltexte von Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, in die Judikaturdokumentation des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) eingegeben und sind dort 897 Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg im Volltext abrufbar.
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