
Am Landesverwaltungsgericht Kärnten gelangt bis zum ersten Halbjahr 2026 zumindest eine Planstelle als Richter:in zur Besetzung. Der Bewerbung sind zwingend ein Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben und weiteren Unterlagen zum Nachweis der Ernennungserfordernisse anzuschließen; erwünscht ist die Vorlage einer juristischen Arbeit. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 24.04.2025.
Bewerber:innen um diese Planstelle haben neben der österreichische Staatsbürgerschaft und dem abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder Abschluss der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität mindestens fünfjährige juristische Berufserfahrung nachzuweisen, sowie eine Prüfung, die für die Ausübung eines Rechtsberufes staatlich anerkannt ist oder eine für den rechtskundigen Verwaltungsdienst vorgesehene Prüfung oder in einem in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts fallenden Fachgebiet eine Lehrbefugnis an einer österreichischen Universität (§ 2 Abs. 5 lit. d K-LvwGG). Weiters ist ein Auszug aus dem Strafregister vorzulegen.
Darüber hinaus ist Folgendes erwünscht:
- Umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verfassungsrechtes, insbesondere Kenntnisse in den vom Landesverwaltungsgericht zu vollziehenden Rechtsgebieten
- Umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und/oder auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse
- Kenntnisse im Umgang mit den im juristischen Bereich notwendigen elektronischen Medien und Datenbanken
- Bereitschaft zur gründlichen Einarbeitung in unterschiedliche, auch neue Rechtsgebiete
- ausgezeichnete Kenntnisse in der schriftlichen Ausdrucksweise, insbesondere für das Verfassen von Entscheidungen
- Fähigkeit zur wissenschaftlichen Aufbereitung eines bestimmten Rechtsstoffes und deren Umsetzung in eine Entscheidung (Entscheidungskompetenz)
- Fähigkeit zur Behandlung einer hohen Anzahl von Akten und deren fristgerechten Entscheidungserledigung (Belastbarkeit)
- besondere Befähigung und Erfahrung zur verantwortungsbewussten Leitung von mündlichen Verhandlungen (Verhandlungsgeschick)
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Die Entlohnung erfolgt nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz in Verbindung mit dem Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz.