Steuerrecht: Bundesfinanzgericht legt Kürzung der Familienbeihilfe dem EuGH vor

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat zur Frage, ob es EU-Recht widersprach, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern an das dortige Preisniveau anzupassen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt.

Anlassfall ist die Beschwerde einer tschechischen Grenzpendlerin. Die Frau hat zwei Kinder, lebt mit ihrer Familie in Tschechien, arbeitet aber in Österreich. Aufgrund der im Jahr 2018 beschlossenen Indexierung hat das Finanzamt ihre Familienbeihilfe 2019 gekürzt.

Die Frau hat daraufhin Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben, welches den Fall nun dem EuGH vorgelegt hat. Bis zur Entscheidung des EuGH hat das Bundesfinanzgericht die Entscheidung über die Causa ausgesetzt. Laut Bundesfinanzgericht ist dort „eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren“ anhängig.

Auch nach Auffassung der EU-Kommission verletzt die Indexierung der Familienbeihilfe den europäischen Gleichheitsgrundsatz. Der EuGH hat bereits 1986 Frankreich eine ähnliche Maßnahme untersagt. Die Kommission hatte aus diesem Grund bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet .

Die Rechtssache ist zu C-163/20 beim EuGH anhängig.

Hier geht’s zum Beschluss des BFG vom 16.04.2020, RE/7100001/2020

 

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