Klima – ein Fall fürs Gericht?

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Nachdem Österreich die CO2-Emissionen überschritten hat, drohen Greenpeace und Ökobüro mit einer Klage

Österreich hat laut Klimaschutzbericht 2017 die EU-Höchstwerte an Treibhausgasemissionen (THG) um rund 2,1 Millionen Tonnen überschritten. Laut Klimaschutz- sowie Finanzausgleichsgesetz wären nach Bekanntwerden im Jänner binnen sechs Monaten Sofortmaßnahmen zu veranlassen gewesen, was laut Greenpeace und Ökobüro nicht geschehen sei. Dies wollen sie nun auf dem Rechtsweg einklagen.

Der Antrag wird an die Ressortchefs des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Verkehrsministeriums, des Finanzministeriums, des Justizministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und an die Bundeskanzlerin ergehen, kündigten die Umweltschutzorganisationen an.

Die Sofortmaßnahmen seien ein rechtlich verankertes Notfallprogramm, um die Treibhausgase einzudämmen. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich und die Gewerkschaft vida begrüßten die Klagsdrohung.

Die Kritik deckt sich nicht mit dem Gesetzestext“

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Regierung, auf dem Zielpfad zu bleiben. In diesem Gesetz sind auch die Zielpfade für die Höchstmengen an Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2013 bis 2020 festgelegt. Falls das durch die gesetzten Maßnahmen nicht möglich ist, braucht es laut Gesetz Sofortmaßnahmen. NGOs und Umweltministerium dürften dieses allerdings unterschiedlich auslegen. Denn laut Ministerium sei es zwar korrekt, dass Österreich den Zielpfad verlassen habe – der nächste Schritt sei nun aber, zu evaluieren, warum, heißt es dazu auf Nachfrage aus dem Umweltministerium.

„Die Kritik von Greenpeace – und die damit verbundene Lesart des Klimaschutzgesetzes – deckt sich nicht mit dem Gesetzestext und ist für das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus nicht nachvollziehbar“, heißt es. Das Ministerium habe nach Veröffentlichung der Emissionszahlen umgehend eine Evaluierung gesetzter Maßnahmen beim Umweltbundesamt in Auftrag gegeben.

30 Prozent Reduktion der Treibhausgase bis 2030

Das Klimaschutzgesetz und besagter Zielpfad orientieren sich an den Klimazielen von Paris: Die Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ziehen seit 2015 an einem gemeinsamen Strang, seit sie in Paris Klimaziele definiert haben, wonach zum Beispiel die globale Erwärmung bis 2100 gegenüber 1880 unter zwei Grad Celsius gehalten werden muss. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Treibhausgas CO2, das die Wärmestrahlung aufnimmt, die von der Erdoberfläche und der Atmosphäre abgestrahlt wird.

Im Zuge des Klimaabkommens von Paris haben EU-Kommission und die EU-Staaten eigene, konkrete Ziele für die Reduktion der Treibhausgase festgelegt. Bis 2030 sollen EU-weit 30 Prozent gegenüber 2005 eingespart werden, wobei je nach Stand und Wirtschaftsleistung die einzelnen Länder unterschiedliche Vorgaben haben. Österreich muss 36 Prozent einsparen.

Hier den Beitrag in der  Wiener Zeitung lesen …

 

Siehe dazu auch:

Lässt sich Klimaschutz gerichtlich erzwingen?

 

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