Tätigkeitsbericht VwGH 2018: Moderater Anstieg neu angefallener Verfahren, deutliche Steigerung der Erledigungen

Nach dem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018 konnte der Gerichtshof in diesem Jahr fast 8.000 Verfahren erledigen. Der Neuanfall betrug rund 7.900 Verfahren, die Anzahl der aus den früheren Jahren noch offenen Verfahren belief sich auf ca. 2.800 Verfahren.

Auch Verfahrensdauer weiter verringert

Damit konnte die Zahl abgeschlossener Verfahren gegenüber dem Berichtsjahr 2017 (ca. 6.600) um 21% gesteigert werden, die Anzahl der zum Jahresende 2018 noch offenen Fälle ist demgegenüber um etwa 4% gefallen. Somit konnten trotz des weiteren Anstiegs der neu angefallenen Verfahren (rund 8 %) die Erledigungszahlen noch gesteigert werden, sodass diese die Anfallszahlen wieder – wenn auch nur geringfügig – überstiegen. Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2018 abgeschlossenen Verfahren konnte mit 4,1 Monaten weiter verringert werden.

Asylverfahren nehmen weiter zu

Die weitere Steigerung des Anfalls ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verfahren in Asylangelegenheiten zurückzuführen; in diesem Bereich sind 2018 über 2.900 Verfahren neu angefallen, das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 27%.

Der Anstieg des Neuanfalls an Asylsachen ist noch immer durch die hohe Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz bedingt, die ab 2015 in Österreich gestellt wurden; die personelle Aufstockung sowohl des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wie auch des Bundesverwaltungsgerichtes hat in weiterer Folge zu einem Anstieg der Erledigungszahlen durch diese Instanzen und damit konsequenter Weise auch der Anfallszahlen beim Verwaltungsgerichtshof geführt. Ein weiterer Bereich mit sehr hohen Anfallszahlen war das Glücksspielrecht, in dem 2018 ca. 500 neue Verfahren anfielen.

Ausreichende Ressourcen zur Erfüllung rechtsstaatlicher Aufgabe erforderlich

Der Verwaltungsgerichtshof hat in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2018 gezeigt, dass er seine Aufgaben im Rechtsschutzsystem mit einer ausreichenden Ausstattung auf qualitativ höchstem Niveau und in zügiger Weise erfüllen kann. Die Verantwortung dafür, dass er seine Aufgaben auch weiterhin in dieser Weise erfüllen kann, liegt bei den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, die die dafür erforderliche Ausstattung bereitstellen müssen.

Der Verwaltungsgerichtshof richtet daher neuerlich den dringenden Appell an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, ihm ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit er seine rechtsstaatliche Aufgabe auch weiterhin erfüllen kann.

Hier geht’s zum Tätigkeitsbericht 2018 …

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