Österreich: 75 Prozent der Asyl-Verfahren gehen zum Bundesverwaltungsgericht

Schwerpunkt Migration

Auf den ersten Blick sehen die Zahlen gut aus: 60.048 Asylentscheidungen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Jahr 2017 getroffen.

Der Berg, der sich während der Flüchtlingswelle 2015/’16 angehäuft hat, ist so gut wie abgebaut. 23.628 Fälle liegen derzeit beim BFA. Das ergibt sich aus der Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Auf den zweiten Blick relativiert sich die Erfolgsbilanz: Drei Viertel der abgewiesenen Asylwerber haben laut Innenministerium im Vorjahr Beschwerde eingelegt, aktuell werden 16.443 Personen in der Grundversorgung finanziert, die gerade auf eine Entscheidung der zweiten Instanz warten.


Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat laut Kurier im Jahr 2017 rund 36 Prozent der angefochtenen Entscheidungen des BFA aufgehoben bzw. abgeändert (lt. BVwG eine Hochrechnung, die endgültige Bilanz liegt noch nicht vor).  Vereinfacht heißt das: Mehr als jeder dritte Negativbescheid wurde von einem Richter revidiert.

 

Siehe dazu auch:

Migration belastet Verwaltungsgerichte immer stärker

 

 

 

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