Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit: „Der Weg zur richterlichen Entscheidung“ aus Sicht des Dachverbandes

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Markus thoma
Markus Thoma

Am 22. und 23. September 2016 fand – wiederum  in den Räumlichkeiten des Juridicum der Universität Wien –  das diesjährige Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Generalthema „Der Weg zur richterlichen Entscheidung“ statt.

 

Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR) erweiterte mit seinem Beitrag die Sicht auf das Generalthema.

Der Sprecher des Dachverbandes, Markus Thoma, variierte das Thema in den Facetten „Der Weg zur richterlichen Entscheidung in Asylsachen“, „Der Weg zum (einheitlichen) Richteramt“ und „Wege zur richterlichen Entscheidung“ im internationalen Kontext.

 

„Der Weg zur richterlichen Entscheidung in Asylsachen“ war im zurückliegenden Jahr durch die Diskussionen rund um die AsylG-Novelle BGBl. I Nr. 24/2016 und den in Begutachtung versandten Entwurf einer Verordnung nach § 36 AsylG (zur Feststellung der  Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit) dominiert und wird im Fall der Erlassung einer solchen Verordnung tiefgreifende Auswirkungen auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Stichwort: Rechtschutz durch Maßnahmenbeschwerde, Verlagerung der Beschwerden vom BVwG zu den Verwaltungsgerichten der Länder) nach sich ziehen.

 

Auf dem Weg zu einem einheitlichen Richteramt im Sinne einer Annäherung an das viel beschworene „einheitliche Richterbild“ bildet die Dienstrechts-Novelle 2016, BGBl. I Nr. 64, einen Meilenstein: § 207 Abs. 4 RStDG substituiert spezifische Ernennungserfordernisse in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch ein mindestens fünfjähriges Judicium in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und öffnet dadurch den Weg von der Verwaltungs- in die Ordentliche Gerichtsbarkeit. Thoma betonte aber, dass für einen gelebten Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten die Aufnahme in die Besetzungsvorschläge der Personalsenate entscheidend sein werde und auf dem Weg zu einem einheitlichen Richterbild nach zahlreiche weitere mutige Schritte gesetzt werden müssten.

 

Der abschließende Blick ins (außereuropäische) Ausland befasste sich mit der Teilnahme der Vereinigungen der Verwaltungsrichter im Rahmen der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter und deren Aktivitäten etwa in Form eines Arbeitskreises beim Deutschen Verwaltungsgerichtstag 2016, durch Teilnahme an Projekten in der Ukraine oder jüngst in Serbien und – gemeinsam mit anderen internationalen Vereinigungen von Richtern – an der Plattform für eine unabhängige Justiz in der Türkei. Gerade die Lage der Justiz in einem Beitrittsland wie der Türkei, wo tausende Richter und Staatsanwälte suspendiert, entlassen oder inhaftiert seien, verdiene höchste Aufmerksamkeit aller Verantwortlichen in Europa.

 

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